Hallo die Damen!
Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam...
Aber:
Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt)
Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich?
Dann als nächstes:
Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden???
Danke vorab und lieben Gruß
Sin
Zum Erziehungsgeld in D.:
QUOTE (Bundeserziehungsgeldgesetz) |
(1)Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[...] (3) Einem in Absatz 1 Nr. 2 genannten Kind steht gleich [...] ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners, das der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat. (7) Anspruchsberechtigt ist unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 auch, wer als EU/EWR-Bürger mit dem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union [...] in einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis steht oder ein Arbeitsverhältnis mit einer mehr als geringfügigen Beschäftigung hat. siehe: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm |
irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht.
ich glaube, am einfachsten wäre es, wenn die co-mutter das kind adoptiert durch die stiefkindadoption, das ist wohl mit 8 wochen möglich (also wenn das kind 8 wochen alt ist). dazu informiert der lsvd sehr ausführlich auf seiner seite. und dann ist die co-mutter ja ganz "normale" mutter und darf auch alles, was andere eltern dürfen...
meine interpretation des ganzen...
österreich ist meines wissens mit lebenspartnerschaft und stiefkindadoption noch nicht so weit wie deutschland. aber was es da schon gibt, weiß ich nicht genau...
In Ö gibt es keine ELP, daher habe ich den Verdacht, dass ein solches Paar als Konkubinatspaar eingestuft werden würde.
Nach Punkt 7 bei dTaM wäre aber nicht Ö, sondern D zuständig.
zur krankenversicherung in ö hab ich folgendes gefunden:
QUOTE |
Der Verfassungsgerichtshof erklärt den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Mitversicherung in der Krankenversicherung für verfassungswidrig (VfGH 10.10.2005, G 87-88/05, V 65-66/05). |
QUOTE |
Punktuelle Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen formlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften |
Sagt mal, bei aller Liebe, aber sind das nicht Fragen für eine österreichische Lesben- oder Regenbogenfamilienberatung?
Was stichhaltiges kommt doch kaum dabei raus, wenn hier hilfsbereite Userinnen der Threaderöffnerin das googlen abnehmen.
QUOTE (kvinna @ 24.Aug.2007 - 11:10) |
irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht. |
QUOTE (Liane @ 24.Aug.2007 - 16:04) |
Nach Punkt 7 bei dTaM wäre aber nicht Ö, sondern D zuständig. |
QUOTE (kvinna @ 24.Aug.2007 - 18:43) |
@liane: "konkubinationspaar"? - ich weiß nicht, ob ich angesichts dieses ausdrucks lachen oder den kopf schütteln möchte... |
QUOTE |
Als Konkubinat wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist (wie z. B. durch eine Ehe). |
QUOTE (Liane @ 24.Aug.2007 - 23:44) |
"Konkubinat" ist genausowenig komisch wie "Haferflöckli" oder "Wienerli" |
@ McLeod
Die 2 Begriffe sind 2 in der Schweoz ganz normale Begriffe, für die man nicht schräg angeschaut oder belächelt wird (obwohl sie hinter den Grenzen Heiterkeit hervorrufen) - genauso ist es mit "Konkubinat", das hier für Aufruhr sorgt.
@Liane Ach so... danke für die Aufklärung. Für mich sind die durchaus zahlreichen anderen Begrifflichkeiten in Österreich und der Schweiz sehr angenehm und dokumentieren (für mich), dass dieselbe Sprache noch längst nicht dieselbe Kultur bedeutet. Es gibt ja immer mal wieder Ideen, die Welt in Sprachräume und nicht in Völker und Staaten einzuteilen. Was ich am Beispiel AUT, CH, D belegt für unsinnig halte.
QUOTE (DerTagAmMeer @ 24.Aug.2007 - 22:54) |
Positive Überrschungen sind doch auch mal was Schönes! Tatsächlich gibt es die Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung), was allerdings oft untergeht bei der (berechtigten!) Empörung über die NICHTGleichstellung im Steuerrecht und Beamtenrecht. |
QUOTE (kvinna @ 25.Aug.2007 - 12:12) |
und: haferflöckli und wienerli sind süß , aber natürlich nicht komisch! |
Was??? *Bahnhof versteh*
In Deutschland steht das Elterngeld auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu.
Auf die Stiefkindadoption kann frau dabei nicht warten: Die Stiefkindadoption kann frühestens nach 8Wo eingereicht werden, je nach Stadt bzw Bundesland dauert die bis zu 1,5Jahre. Die beiden Mamis müssen zwingend bereits im Sinne des LPG eingetragen sein. Ich glaube gelesen zu haben 1 Jahr vor Antragstellung der Stiefkindadoption. Bin mir aber nicht sicher!
und weil das 1,5 jahre dauert, könnte die stiefmama also nicht ins babyjahr gehen?
das find ich reichlich doof
dauert das echt soooo lang?
Unterstützt von Invision Power Board (http://www.invisionboard.com)
© Invision Power Services (http://www.invisionpower.com)