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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Ich poste diesen Beitrag bewußt unter "Politik".
Seit Tagen geht durch alle Medien das Zerren um das Leben oder Sterben der Komapatientin Terry Schiavo. Ich habe mich schon sehr intensiv mit dem Für und Wider der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Es ist ein sehr sensibles und sehr persönliches Thema wie ich finde. Meiner Meinung nach ist dieses Tauziehen zu einem reinen Politikum geworden. Man stelle sich vor, daß George W. Bush seinen Urlaub unterbricht, um ein Eilgesetz zu unterschreiben, das verhindern soll, daß bei Terry Schiavo die künstliche Ernährung abgesetzt wird! Mr. Bush und viele andere Politiker appellieren an das Recht auf Leben und dass es nicht in unserer MAcht steht, über Leben und Tod zu entscheiden. Aber was ist in ihren Augen dann die Todesstrafe? Wie paßt das zusammen? Tut mir leid, das will nicht in meinen Kopf! Ja, man kann wirklich darüber streiten, ob es menschenwürdig ist, diese Frau verhungern und verdursten zu lassen. Aber darum geht es doch gar nicht mehr. Oder seh ich das so falsch? Was meint ihr dazu? |
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Beitrag
#2
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
ApallikerInnen sind Menschen im sog. Wachkoma. ( a = „ohne“; pallium = „Hirnmantel“) Bei ihnen, deren "Datenautobahn" Stammhirn-Großhirn geschädigt ist, sind im Gegensatz zu Hirntoten (EEG=0) lediglich Teilbereiche außer Funktion - sie können also zT hören, riechen, tasten, diese Sinneseindrücke jedoch nicht mehr nach unserer Definition zu einem Gesamteindruck "verarbeiten".
Für mich stellt sich immer wieder die Frage, inwiefern es ethisch vertretbar ist, einem Menschen die Nahrungszufuhr zu untersagen mit dem Ziel des "guten Todes". Einerseits: ja, was ist das für ein Leben, mehr oder weniger dämmernd, an Apparate gebunden? Andererseits: wie pragmatisch, (pseudo)patientenorientiert, radikal darf ich für einen anderen Menschen definieren, was Leben ist? Für mich besteht ein von mir noch nicht näher abzugrenzender Unterschied zwischen dem Vorenthalten von medizinisch-therapeutischer Versorgung und dem Versagen der Nahrungszufuhr. Weiter ausgeführt: Lange Bettlägerigkeit ist in der Regel mit nosokomialen (durch das Krankenhaus verursachten) Infekten assoziiert - in der Regel Tod durch Kreislaufversagen am Ende einer langen "Liegeperiode". Zwar ist der Eintritt nicht näher zu prognostizieren als "es wird der Lauf der Dinge sein", aber es ist eine erfahrungsbasierte "Perspektive" für Schwerstkranke. Je älter der Mensch, desto schwächer in der Regel die Möglichkeiten des Körpers, den Gefahren einer Infektion Widerstand entgegenzusetzen. Wenn also bei Eintritt einer solchen "nosokomialen" Infektion oder einem notfallmedizinischen Ereignis (Rea) eine Entscheidung gegen eine therapeutische Intervention getroffen wird und dies im "Sinne" der betroffenen Person ist, kann ich diese mehr oder weniger gut mittragen. Wenn es allerdings darum geht, einem (infaust) Kranken die Zufuhr von Nahrung zu versagen, kann ich wenig Verständnis aufbringen. Nahrung ist für mich ein elementares Recht, ein Grundbedürfnis des Menschen, das niemandem aus irgendeinem Grund, und sei der noch so hehr, versagt werden sollte. Fazit: für mich fordert es das Recht der Menschen auf adäquat menschliche Behandlung, dass der "unheilbar" Kranke an (s)einer Krankheit und nicht an den Folgen einer Mangelernährung stirbt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 16:32 |