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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Ich poste diesen Beitrag bewußt unter "Politik".
Seit Tagen geht durch alle Medien das Zerren um das Leben oder Sterben der Komapatientin Terry Schiavo. Ich habe mich schon sehr intensiv mit dem Für und Wider der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Es ist ein sehr sensibles und sehr persönliches Thema wie ich finde. Meiner Meinung nach ist dieses Tauziehen zu einem reinen Politikum geworden. Man stelle sich vor, daß George W. Bush seinen Urlaub unterbricht, um ein Eilgesetz zu unterschreiben, das verhindern soll, daß bei Terry Schiavo die künstliche Ernährung abgesetzt wird! Mr. Bush und viele andere Politiker appellieren an das Recht auf Leben und dass es nicht in unserer MAcht steht, über Leben und Tod zu entscheiden. Aber was ist in ihren Augen dann die Todesstrafe? Wie paßt das zusammen? Tut mir leid, das will nicht in meinen Kopf! Ja, man kann wirklich darüber streiten, ob es menschenwürdig ist, diese Frau verhungern und verdursten zu lassen. Aber darum geht es doch gar nicht mehr. Oder seh ich das so falsch? Was meint ihr dazu? |
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Beitrag
#2
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skaldkona ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.121 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 15 ![]() |
soweit ich das thema verfolgte, gab es da eine willensbekundung der gesunden Terry Schiavo, in welcher sie ihrem mann gegenüber dtl. geäußert haben soll, dass sie für sich eine solche siechtums-situation kategorisch ablehnt.
... das verlagert den fall meiner meinung nach in die ebene der patienten-verfügung. ich muss allerdings zugeben, daß ich nicht weiss, ob eine solche bekundung als begründung herangezogen werden darf, nahrungszufuhr zu unterbinden, oder ob sie nur auf von LG angeführte notfallsit. anwendung findet. zumal diese erklärung wohl auch nicht schriftlich vorliegt. dennoch, erhielte sie ihre nahrung nicht 'künstlich', lebte sie seit 15 jahren nicht mehr. sollte sie jemals wieder erwachen, was nach dieser zeit unwahrscheinlich bis sicher nicht zu erwarten ist, wäre sie nie wieder die, die sie war; und ich mag, ihre willensäußerung erinnernd, annehmen, daß sie sich wünschen würde, man hätte sie sterben lassen. insofern kann ich die entscheidung ihres ehemannes nachvollziehen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 16:59 |