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Beitrag
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 502 Userin seit: 04.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.271 ![]() |
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Beitrag
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Selbst wenn es so im GG stünde (was nicht richtig ist), würde es das aber auch nicht richtiger machen. Das Grundgesetz ist nicht die ultimative Wahrheit. Tatsächlich aber kann man auch auf Basis des GG ständig Leben gegen Leben abwiegen. Es gibt keinen einzigen Passus im Grundgesetz, der z. B. das Erschiessen eines Kamphundes zugunsten eines bedrohten Lebewesens grundsätzlich verböte oder der einen Embryo vor der Einnistung in irgendeiner Weise schützen würde. Und nach der Einnistung steigt der Schutz auch graduell an, das Leben der Mutter wiegt anfangs ganz sicher mehr. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.06.2025 - 20:20 |