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Beitrag
#1
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ungerader Parallel-Freigeist ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10.889 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 83 ![]() |
Weil er seinen muslimischen Mitschülern etwas von seinen Cocktailwürstchen abgab, musste ein neun Jahre alter Junge aus der niedersächsischen Stadt Seelze auf Anweisung seiner Direktorin eine Stunde lang vor Schulbeginn den Hof reinigen.
Der Drittklässler hatte die Frage seiner muslimischen Mitschüler, denen er je ein Cocktailwürstchen gegeben hatte, ob sich darin Schweinefleisch befinde, mit der Aussage, "Ihr werdet daran schon nicht sterben", beantwortet. Wie die muslimischen Mitschüler später herausfanden, waren die Würstchen aus Schweinefleisch. Die beiden Schüler versuchten vergebens, sich zu erbrechen. Die Landesschulbehörde hält die Bestrafung des Drittklässlers für gerechtfertigt. Quelle Findet ihr das in Ordnung? Ich kann mir vorstellen, dass ein Neunjähriger die religiösen Gründe nicht verstehen kann, überhaupt wenn sie ihm vielleicht gar nicht erklärt wurden. Außerdem hat er die Mitschüler nicht einmal wirklich angelogen. Vergiftet hat er sie auch nicht. Wäre etwas anderes, wenn sie eine Allergie hätten und er das gewusst hätte. |
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Beitrag
#2
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multifunktionales Blond(s)chen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Sonderbeauftragte Beiträge: 11.499 Userin seit: 17.06.2006 Userinnen-Nr.: 3.083 ![]() |
Welcher Drittklässer weiß, was in einer Wurst ist?
Die Wurst ist aus einer Dose oder einem Glas, aus dem Supermarkt. Punkt. Nicht aus dem Schwein, nicht aus dem Rind. Punkt. Wenn der Junge gesagt hätte; "Die Wurst ist aus dem All", dann wäre sie genauso gelogen, wahrheitsgemäß, geschickt getrickst oder ..... Das ist auf keinen Fall "bestrafenswert". Das ist ein KIND! Strafe erteilen heißt doch, dass ich diesem Jungen unterstelle, er hätte einen Fehler begangen. Und Strafe will, dass künftig dieses "Fehlverhalten" vermieden wird. Also, wird diesem Jungen unterstellt, er hätte 1. eine Falschaussage gemacht 2. fahrlässig die Gesundheit und das Leben der anderen gefährdet und 3. bewußt die Mitschüler etwas "Schlimmes" tun lassen. Dann fordere ich im Umkehrschluß: 1. Eigenverantwortung über die Nahrungsaufnahme (wir reden immer noch von Neunjährigen) 2. Bewertung der Aussagen eines Neunjährigen nach "Treu und Glauben" 3. Widerlegung der Tatsache, dass einer an den Würstchen gestorben sei. Bitte, kann die Kirche, oder wahlweise die Moschee, im Dorf bleiben? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.06.2025 - 11:44 |