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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
Jetzt weiß ich gar nicht wohin mit meiner Frage?
Ich probiere es einfach mal hier: Es ist erlaubt selbst gebackenen Kuchen mit zur Arbeit zu nehmen. Das hat eine Kollegin schon oft gemacht und der ist immer sehr lecker...*hmmm* Ist es auch erlaubt Kuchen mit Rumaroma oder Puderzucker mit Eierlikör mit zur Arbeit zu nehmen? Alkohol ist verboten und wie ist es mit dem Kuchen? Wer kennt sich darin aus? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.368 Userin seit: 06.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.475 ![]() |
Das ist schön, das ich die Userinnen hier im Forum belustigen kann... :D Um die Fragen zu beantworten, Kundenkontakt haben wir keinen, also nicht im direkten Kundenkontakt (eher indirekt). Das machen nur die Leute von der Post. Von meinen Kollegen ist keiner Alkoholiker, aber der Geschmack von Rum und Eierlikör wird vielleicht einige Leute irritieren. Falls es nicht direkt verboten ist, kann ich es ja mal mit meinem Kuchen versuchen :D Aus der Flasche 100%iger Alkohol wäre glaube ich viel schlimmer, oder? Der Beitrag wurde von apricot25 bearbeitet: 20.Sep.2008 - 20:12 |
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