![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.308 Userin seit: 21.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.555 ![]() |
Ich brauche dringend eure Hilfe.
Es geht um folgendes Problem: Ich habe in 1 Woche mehr als 48 Stunden gearbeitet. Das ist eigentlich nicht zulässig und muss in der drauffolgenden Woche 1 Tag frei bekommen. Das wurde mir damals so erklärt, sonst gibt es Probleme mit dem Arbeitgeber / Betriebsrat. Mein freier Tag wurde mir aber gestrichen. Das nächste Problem. Meinen Resturlaub darf ich nicht nehmen, den soll ich verschieben. Ich frage mich, wie weit nach hinten denn, wenn er am 31.3. verfällt. Wie viele Tage vorher muss mir mein Chef Bescheid geben, obwohl der Urlaub genehmigt ist? Er kann nicht erst am Freitag ankommen und sagen, ab Montag bekommst du keinen Urlaub. Wo finde ich Gesetze für Arbeitgeber / Arbeitnehmer? Wie kann ich handeln und vorgehen? Langsam fühle ich mich verar***t und bin stinksauer. die traurige Rheinfee (IMG:style_emoticons/default/abschied.gif) Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 07:47 |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.308 Userin seit: 21.01.2008 Userinnen-Nr.: 5.555 ![]() |
Eine Antwort brauche ich bis spätestens Sonntagnachmittag.
Besonders für die Urlaubsregelung. Wo finde ich eine eindeutige Erklärung im Internet? Einen Anwalt würde ich erst am Montag finden. Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 09:08 |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
multifunktionales Blond(s)chen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Sonderbeauftragte Beiträge: 11.499 Userin seit: 17.06.2006 Userinnen-Nr.: 3.083 ![]() |
Eine Antwort brauche ich bis spätestens Sonntagnachmittag. Besonders für die Urlaubsregelung. Wo finde ich eine eindeutige Erklärung im Internet? Einen Anwalt würde ich erst am Montag finden. Du kannst im Internet Angebote für Beratungen finden (kostenpflichtig), allles andere sind nur Textauslegungen, auf die ich nicht vertrauen würde ohne genaue Kenntnisse des Arbeitsrechtes. Kannst Du keinen Deinen Betriebsräte erreichen? Ansonsten hatte ich mal ein Standardwerk [isbn="3423050063"]Arbeitsgesetz[/isbn] damit versuchte ich mir einen Überblick zu verschaffen. Rechtsberatung ersetzt es auf keinen Fall. Allerdings würde ich in Deinem Fall, zuerst zum Betriebsrat gehen und mich um eine gütliche Einigung bemühen. Dass der Resturlaub bis 31.3. nicht genommen werden kann und deshalb die Frist verlängert werden muss, würde ich mir schriftlich geben lassen. edit: Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Der Beitrag wurde von Oldie bearbeitet: 14.Mar.2009 - 09:49 |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 12:33 |