![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
Hallo, Ihr Lieben,
nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort - ich wusste ausnahmsweise mal nicht, wohin mit diesem Thread, daher die Bitte an die Strösen, ihn ggf. zu verschieben - danke (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif) Ich bin ja Lehrerin an einer Grundschule und habe seit Montag einen Praktikanten, der ein Berufsfindungspraktikum macht. Dieser ist schwul. (Ja, ich weiß, es ist ein Mann, aber die Situation wäre wohl die gleiche, wenn es sich um eine lesbische Praktikantin handeln würde, denke ich. Daher wage ich, die Frage hier zu stellen....) Also: Der Junge ist minderjährig und wurde vor Praktikumsantritt mit seinem Freund im Ort gesehen und nun auf dem Schulhof von SchülerInnen wiedererkannt und wegen seiner Homosexualität beschimpft und gehänselt. Er hat zugegeben, dass er homosexuell ist, weil er sich selber nicht verleugnen wollte. Die Schulleiterin bat ihn daraufhin zu einem Gespräch (mit mir als Zeugin), betonte, dass ihr persönlich seine sexuelle Orientierung völlig egal sei, er das aber nicht in die Öffentlichkeit tragen solle, und falls er von sich aus das Thema nochmal auf den Tisch bringen würde, würde sie ihm den Praktikumsplatz kündigen. Ich habe mich daraufhin mal etwas schlauer gemacht, was die rechtliche Lage betrifft, und bin aufs AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz: Antidiskriminierungsgesetz) gestoßen. Dieses besagt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden dürfe etc.... Jetzt geht´s da aber nur um Arbeitnehmer und Auszubildende - von SchülerInnen habe ich da nix gelesen. Weiß jemand, ob die auch unter dieses Gesetz fallen? Ich meine - es hätte genausogut eine lesbische Praktikantin sein können, da hätten wir das gleiche Spielchen - kann man dafür gekündigt werden, dass man zugibt, homosexuell zu sein? Auch wenn es "nur" ein Schülerpraktikum ist? Darf einem verboten werden, über die eigene Homosexualität zu sprechen? (Dass man keine Details über genauere Vorgehensweisen ausbreitet, sollte klar sein.... aber zu sagen: "Ja, ich bin lesbisch" oder "Ja, ich bin schwul" - kann das verboten werden?) Nun ist es in der Grundschule nicht zuletzt aufgrund diverser homophober Eltern ohnehin schwierig, sich zu outen (ich hab´s den Kindern / Eltern gegenüber auch nie getan - an meiner ehemaligen Schule hatte es sich aber ohnehin irgendwann rumgesprochen und niemand hat irgendwas Negatives verlauten lassen....). Aber es kann doch nicht angehen, dass ein junger Praktikant sich auf dem Schulhof beschimpfen lassen muss und sich nicht wehren darf, oder? Bzw. überhaupt, dass die eigene Homosexualität verschwiegen werden muss, weil sie "auf der Arbeit nichts zu suchen hat" (Zitat Schulleitung, die übrigens schon lange weiß, dass ich lesbisch bin) ? Hat da eine von Euch mehr Ahnung als ich und kann mir weiterhelfen? Ich hab´ mir das AGG heute vorsichtshalber schon mal auszugsweise ausgedruckt - ich weiß aber nicht, ob es in diesem Fall auch greifen würde? Vielen Dank und liebe Grüße, Leslie Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 04.May.2011 - 19:13 |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Miau ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 ![]() |
@kawa: Oh, sorry! Ich hab´ da in dem Moment gar nicht dran gedacht *schäm* Ich dachte da auch eher daran, dass man vielleicht in noch einem anderen Gesetz wühlen könnte, auf das ich gerade nicht komme (oder fällt auch das schon darunter?)
@Liane (sorry, ist noch ein Nachtrag zu gestern (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) ): Naja, die involvierten Kolleginnen und die Leitung der OGS (nicht zu verwechseln mit der Schulleitung (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) ) sehen das schon etwas anders als die Schulleitung und sind auch der Meinung, dass eine Kündigungsandrohung nicht geht. Sollte es also tatsächlich so weit kommen (was ich allerdings nicht glaube), hätte der Junge doch einige Leute auf seiner Seite.... @McLeod: Ja, NRW (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) Danke für die Tipps, da werde ich glatt nochmal Tante Google bemühen. Ich denke, unsere Schulleitung will angesichts unserer "Klientel" einfach nicht, dass das bei den Kindern und Eltern bekannt wird. Und ich muss zugeben, so traurig das auch ist - gegenüber den Kindern und Eltern an DIESER Schule möchte ICH mich auch nicht hinstellen und sagen: "Schaut mal, ich bin lesbisch." Auf den Affenzirkus, der dann garantiert losbricht, habe ich wirklich keine Lust - die Eltern dort beschimpfen und attackieren das Lehrpersonal schon bei jeder kleinsten Kleinigkeit, sowas wäre für die einfach ein gefundenes Fressen... Denen ist das 3. Jahrtausend leider völlig schnuppe... und die Redewendungen, mit denen der Praktikant seitens der Kinder beschimpft wurde, sind nun auch nicht die gängigsten, die man so öfter mal hört - das müssen die von irgendwelchen Erwachsenen haben, und das sprach schon Bände, was die Kids da vom Stapel gelassen haben.... *seufz* Im Kollegium ist es durchaus schon lange bekannt, dass ich mit einer Frau verheiratet bin, und da ist es auch überhaupt kein Thema und wir reden ganz offen darüber, einschließlich Schulleitung... Und zum Thema "outen" - eben wegen des oben genannten Affenzirkus und der bereits vorgefallenen massiven Pöbeleien ist es - nun ja - vielleicht doch nicht ganz so geschickt, mit so einer Sache gleich am ersten Tag öffentlich rauszuplatzen (was er ja aber auch nicht getan hat, er hat ja nur die Wahrheit gesagt und sich nicht selbst verleugnet...) Das kann man tun, NACHDEM oder während man das Thema im Unterricht behandelt (aber das ist erst im 2. Halbjahr des 4. Schuljahres vorgesehen, war also noch nicht dran).... Dann hätten die Reaktionen der Kinder vielleicht anders ausgesehen... *Mantra vor sich hinmurmelt* LG, Leslie |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.05.2025 - 13:31 |