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Beitrag
#1
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 481 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 65 ![]() |
Die Junge Welt setzt sich herzlich wenig mit den Boulevardthemen auseinander. So hat frau die Möglichkeit, wenig über Papstwahl, dafür mehr über die Randnachrichten zu lesen, die, die Mensch lieber gar nicht lesen möchte, weil, Sarkasmus on "er/sie/es könnte ja nachdenken müssen* Sarkasmus off
So z. B. über das o. g. Thema... Wußtet Ihr, dass auch in Deutschland Mädchen aus vornehmlich afrikanischen Ländern beschnitten werden, auf übelste verstümmelt? Dieses Verbrechen wird zwar vom Gesetz als schwere Körperverletzung geahndet, jedoch guckt Justizia gerne weg.... Sinn dieses Beitrages ist z. B. eure Meinung diesbezüglich. Um dem ganzen die Krone der Unglaublichkeit aufzusetzen, neben den eingeflogenen Operateurinnen, die sehr teuer sind (und bei deren OP's meist Familien zusammelegen müssen für die Anfahrt etc. ca. 3000 Euro) nehmen unter Umständen auch deutsche Ärztinnen eine Beschneidung vor. Die Eltern müssen zwar eine zur OP bereite Ärztin finden und sich dann auch noch eine Begründung einfallen lassen, damit eine entsprechende Diagnose gestellt werden kann, aber ist das nicht grundsätzlich eine bodenlose Schweinerei!? Wußtet Ihr davon? Wie ist eure Meinung? Leonie Der Beitrag wurde von Leonie bearbeitet: 26.Apr.2005 - 08:57 |
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Beitrag
#2
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Zu der Beteiligung deutscher ÄrztInnen sind natürlich keine Zahlen zu finden - lediglich die Angaben der beschnittenen Frauen selbst.
Wichtig ist doch im Zusammenhang "beschnittene Migrantinnen in Europa", dass die betreffenden FrauenärztInnen (in der oben verlinkten Umfrage immerhin 43%) in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden werden dürfen, wenn Frauen mit dem Wunsch nach Beschneidung ihrer minderjährigen Tochter an sie herantreten. Die Frage der "Rekonstruktion" nach medizinischen Eingriffen ist eine zweischneidige Angelegenheit, die in meinen Augen auf keinen Fall mit Schlagwörtern wie "Berufsethos", "Menschenrecht" oder "Unversehrtheit" beanwortet werden kann. Auf der einen Seite steht eine mehrfach traumatisierte Frau, der nach unserer Auffassung ein großer Teil ihrer Weiblichkeit geraubt wurde - auf der anderen Seite kann eigene Willkür und "Guthalten" nicht der Weg sein, anderen (nach unserem Verständnis hilfsbedürftigen) Menschen "Wohltaten" aufzuzwingen, denen sie niemals zustimmen würden; auch wenn sich aus unserer Sicht deren Zustand objektiv deutlich bessern würde. Wichtig ist, rechtlich eindeutige Lösungen zu finden, gerade was den Konflikt Meldepflicht und ärztliche Schweigepflicht betrifft; ebenso wie es notwendig scheint, immer und immer wieder unter den GynäkologInnen aufzuklären. weil ich den Link nicht gebastelt bekomme: Was der Verband der GynäkologInnen, Terre des Femmes und UNICEF dazu sagen: http://www.unicef.de/fileadmin/content_med...Doku_Beschn.pdf Der Beitrag wurde von LadyGodiva bearbeitet: 26.Apr.2005 - 09:35 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 20:09 |