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Beitrag
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Kassen-Patienten sprechen über ihre bitteren Arzt-Erlebnisse.
Als ich das gelesen habe bin ich fast vom Stuhl gefallen. Hier Wenn ich bedenke wie viel man schon für ne "normale" Versicherung zahlt. :unsure: Was sagt ihr denn dazu? Der Beitrag wurde von Babymaus bearbeitet: 21.Nov.2005 - 22:58 |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
.... auch das Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse. ein freiwillig versichertes Mitglied seinen GKV-Beitrag 3 Monate lang nicht zahlt, fliegt er raus und es droht eine Anzeige bzgl der Pflegepflichtversicherung. Da bei den Angestellten der Beitrag durch die Arbeitgeber abgeführt wird, bekommt ein versicherungspflichtiges Mitglied jedoch gar nicht mit, wenn es im Beitragsverzug ist. Nehmen wir also einen Handwerksbetrieb mit 25 Angestellten. Alle verdienen 2000 Euro brutto; kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld. Alle sind in einer Krankenkasse, die genau den durchschnittlichen Beitragssatz von 14,3% zuzüglich 1,9 % verlangt. Der Handwerker selbst zahlt seinen KV-Beitrag von 143 Euro (14,3% von 2000 = 286 Euro. Wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen), der ihm vom Lohn abgeht und die Pflegepflichtversicherung von 38 Euro, die auch direkt einbehalten wird. Der Arbeitgeber muss pro Handwerker also 324 Euro an die Krankenkasse überweisen, insgesamt also 8.100 Euro pro Monat. Nun kennen wir alle die Auftragslage, die wirtschaftliche Situation und so weiter. Gerät der Arbeitgeber also in Verzug, ist es unheimlich schwer, diese Summe auszugleichen. Bleibt er im Verzug, so sind es nach 3 Monaten bereits 24.300 Euro, die nicht aufzubringen sind. Die Krankenkassen gehen den Weg, das Unternehmen bis in die Insolvenz zu führen. Und ob ich dann noch gern krankenversichert bin, wage ich zu bezweifeln. Denn ich bin zwar versichert und hab mit all dem nichts zu tun, aber einen Job habe ich auch nicht mehr.
Das hat aber nichts mit der Krankenversicherung zu tun, sondern mit den sozialen Bezügen. Arbeitslose sind kraft Gesetz versichert, selbst wenn sie keine Bezüge haben (Sperrzeiten, etc) Das schreibt § 5 SGB V vor und hat nichts mit Regressanspruch zu tun. Persönliche Werte müssen eventuell veräußert werden, wenn sie die Plausibilität von ALG II übersteigen. Hierzu gibt es auch klare Richtlinien. Was mich zunehmend erschreckt, ist der Konkurrenzkampf der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt in Deutschland schlappe 286 Krankenkassen und da hab ich die See-Krankenkasse und Bundesknappschaft mal außen vor gelassen. Aber 286 Krankenkassen, die alle dem 5. Sozialgesetzbuch unterstehen... wow. Nimmt man nun die Verwaltungskostenquote aller zusammen und rechnet dies in Euro auf die Beitragseinnahmen, wird einem gelinde gesagt schlecht! Deutschland könnte (wir haben ja ein gutes) ein supergeniales Gesundheitssystem haben, würde es diesen Konkurrenzkampf unterbinden. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 09:28 |