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Beitrag
#1
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in Form kommend ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.556 Userin seit: 19.02.2005 Userinnen-Nr.: 1.243 ![]() |
Weiß eine von euch, wie das bei einer Heirat mit der "Erstellung" von Doppelnamen ist?
Wenn meine Frau und ich beide einen Doppelnamen haben wollten, müssen wir uns dann auf den selben einigen oder kann jede ihren Mädchennamen vorne stehen haben? Bsp: Frau A. Müller und Frau B. Meier heiraten und heißen nun: I) Frau A. Müller-Meier und Frau B. Müller-Meier oder II) Frau A. Müller-Meier und Frau B. Meier-Müller Der Beitrag wurde von Hellas bearbeitet: 27.Feb.2006 - 00:05 |
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Beitrag
#2
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
das namensrecht der eingetragenen partnerschaft orientiert sich meines wissens am namensrecht in heterosexuellen beziehungen demnach ergeben sich folgende möglichkeiten:
1. beide behalten ihren ursprünglichen namen 2. beide entscheiden sich gemeinsam den nachnamen des einen oder anderen partners zu führen 3. ein teil darf einen doppelnamen führen. dabei wird der eigentliche namen dem nachnamen des partners vorangestellt die von dir genannten beispiele gehen nicht: entweder frau müller-meier und frau meier oder frau müller und frau meier-müller nach meinen informationen kann man seit 1994 nicht mehr einen gemeinsamen doppelnamen wählen. hintergrund der änderung war vor allem, dass die aus der ehe hervorgehenden kinder nicht mit einem doppelnamen "belastet" werden. übrigens muss bei der entscheidung nach dem namensrecht auch festgelegt werden, was der familienname sein muss. ein doppelname kann kein familienname sein zur gesetzlichen regelung siehe BGB §1355 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 21:34 |