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Beitrag
#1
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I lof tarof! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15.384 Userin seit: 30.08.2004 Userinnen-Nr.: 198 ![]() |
brrrrr
ojeoje... :unsure: |
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Beitrag
#2
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
nach den informationen, die ich bisher aufgeschnappt habe, sieht es so aus, dass sowohl katzen in den sperrbezirken "ausgehverbot" haben. zudem bestht die empfehlung, dass in den beobachtungsgebieten die katzen ebenfalls im hause bleiben sollen. für hunde besteht in den sperrbezirken eine leinenpflicht.
bei der tot aufgefundenen katze soll es sich zudem um einen "streuner" handeln, der keinen kontakt zu menschen hätte (also eine verwilderte katze). ausserdem ist noch gar nicht klar, ob diese katze nicht aas zu sich genommen hat. übrigens auch etwas, was möwen betrifft. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 20:35 |