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Beitrag
#1
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*kunterbunt* ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.721 Userin seit: 10.09.2004 Userinnen-Nr.: 304 ![]() |
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?
(... würde das überhaupt irgendwer machen wollen?) |
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Beitrag
#2
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
bezüglich der rechtssicherheit bei verträgen werden immer noch zusätzliche daten wie das geburtsdatum, ort, etc. aufgenommen. zudem ist meines wissens auch die notwendigkeit vorgeschrieben, sich über die identität der jeweiligen person gewissheit zu verschaffen - etwa bei kreditanträgen durch vorlage des personalausweises. die wahrscheinlichkeit, dass diese daten übereinstimmen sind äußerst gering. wird dieses durch eine partnerin missbraucht, dann kann juristisch von arglistiger täuschung gesprochen werden bzw. erschleichung von vorteilen, etc. aber soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen. -_- praktisch gesehen existiert das problem der fehlenden unterscheidung in ausnahmefällen. nämlich dort, wo es auf grund dieser namensverwechselungen zu schwierigkeiten mit der schufa kommen kann. wie gesagt, aus diesen gründen werden dann immer noch andere daten abgefragt, die eher eindeutig sind.
das dürfte wohl eher ein praktisches als ein rechtliches problem sein. wenn ihr diese trennung nicht organisatorisch gelöst bekommt, dürfte das wohle euer problem sein. den gesetzgeber interessiert es nicht. da eine bestimmung der namen nicht nur dem freien willen der ehepartner obliegt, kann es sein, dass der oder die standesbeamte ein vetorecht hat und den nachnamen vorschlagen kann. notfalls sieht frau sich dann vor gericht wieder. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 03:05 |