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> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:16
Beitrag #1


Miau
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Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: .
Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc...
Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar!
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 14:50
Beitrag #2


Immer mal wieder...
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Ich finde diesen Link zu dem Thema sehr passend: http://www.ekd.de/EKD-Texte/2078_empfehlun...aften_2002.html


QUOTE (rebeccader §1 des grundgesetzes beleibt hiervon unberührt @ da nach §140 grundgesetz in Verbindung mit §137 der [URL=http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_137.html)
Weimarer Reichsverfassung[/URL] den kirchen ein selbstbestimmungsrecht eingeräumt wird.


Du meinst Artikel 140 und Artikel 137, oder? Das stimmt nicht ganz selbstverständlich muss sich auch die Kirche an geltende Gesetze (insbesondere an das Grundgesetz) halten! Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung steht ja: "
Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
"

'innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes' ist ja wohl eindeutig. Würde es diesen Passus nicht geben, wäre die Kirche ja ein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Narrenfreiheit gewissermaßen. :wacko:


QUOTE (rebecca)
leider gibt es in einigen bereichen und auch orten keine alternativen zu kirchlichen arbeitgebern.

Es wird ja niemand gezwungen, für die Kirche zu arbeiten. Alternativen gibt es immer. Und selbst wenn es wirklich keine gäbe, würde ich in einer solchen Einrichtung nie arbeiten.
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