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Beitrag
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Suppenköchin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 46 ![]() |
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Beitrag
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Satansbraten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 615 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 599 ![]() |
Wir dürfen nur leibliche Kinder unseres Lebenspartners adoptieren. Ist das andere leibliche Elternteil bekannt, dann könen wir nur adoptieren, wenn dieser zustimmt.
Mit leibliches Elternteil ist der Expartner unseres jetzigen Lebenspartners gemeint, mit dem sie gemeinsam das Kind gezeugt hat, das wir adotieren möchten. Ob das auch sein kann, wenn das Kind, was noch vom Ex stammt, in unsere Beziehung hineingeboren wird? Oder kann auch mit leibliches Elternteil auch der Samenspender gemeint sein? Wie sieht es bei gerichtlichen Verhandlungen, wo das Sorgerecht nachträglich festgestellt werden muss. Also wenn der Hetero das Sorgerecht hat, aber das Kind bei dem in schlechten Verhältnissen aufwächst? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 03:27 |