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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
#2
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Chipkartenmißbrauch/-weitergabe an andere Personen ließe sich durch ein Foto auf der Karte wirkungsvoll eindämmen, ggf. auch durch einen Fingerabdruck. Wie soll dagegen das Speichern von Diagnosen den Mißbrauch der Karte bekämpfen?
Bei ernsten Allergierisiken fände ich es naheliegend, den Allergiepaß eben immer mitzuführen. Meinen Personalausweis mit Notfall-Dokumenten habe ich beim Gang zum Supermarkt jedenfalls weit eher in der Tasche als meine Versichertenkarte (die z.B. unsäglichen deutschen Rezeptregelungen zum Dank gelegentlich per Post zwischen meinem Hausarzt und mir pendelt...). Von gravierenden Risikofaktoren abgesehen kann ich keinen im Interesse der PatientInnen liegenden Grund für eine Diagnosenspeicherung auf Krankenkassenkarten erkennen. Und für diese Risikofaktoren gibt es bewährte andere Wege, die eh deutlich sicherer sind (einen beim Ausweis steckenden Allergiepaß zu lesen dürfte im Notfall jedenfalls eher unproblematischer sein als das elektronische Auslesen verschlüsselter Diagnosen von einer Chipkarte :wacko: ). An Risiken elektronischer Speicherung herrscht dagegen kein Mangel. Interessierte PatientInnen können falsche Angaben auf Papierdokumenten schon mal weit eher selbst entdecken als in elektronisch gespeicherter Form (ein Fehler auf meiner Versicherungskarte hat sich beispielsweise monatelang dort getummelt, bis er schließlich meinem Hausarzt beim Ausdrucken eines Formulars auffiel). Gerade im Bereich psychischer Diagnosen gibt es nach wie vor ÄrztInnen, die besser zu wissen glauben, was für ihre PatientInnen gut ist, als diese selbst. Selbst wenn sich die Diagnosen wandeln, so daß Homosexualität jetzt nicht mehr als Krankheit gezählt wird (übrigens erst seit der aktuellen ICD-10...), ist die solchen "Diagnosen" zugrundeliegende Haltung doch arg änderungsresistent. Angesichts des generellen Risikos von Fehldiagnosen und der teilweise gravierenden Konsequenzen gerade von Fehldiagnosen psychischer Störungen möchte ich medizinische Daten nicht in irgendwelchen anderen Händen sehen, die sie nicht unmittelbar etwas angehen. Daß meine Kreditkartenfirma wissen möchte, wieviel ich verdiene, kann ich nachvollziehen, aber das Geschäft, in dem ich gerade bezahle, muß wirklich nicht wissen, was ich mit der Karte davor woanders eingekauft habe. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 13:29 |