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Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 ![]() |
Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln. Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist. Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht? Wie habt ihr denn das geregelt. Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt. Brauche da mal eure Hilfe. Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2: |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 ![]() |
Hallo,
ich wollte hier nicht so eine Diskussion los treten. Ich werd kurz erklären wie es war. Meine Freundin hatte eine notariell beglaubigte Verfügung erstellt, die die Ärzte mir gegenüber von der Schweigepflicht entbinden sollte. Sie kam ins Krankenhaus...naja und wie das so ist, ging ich den Schwestern und den Ärzten wohl permanent auf den Senkel, weil man eben immer denkt, es würde nicht genug getan usw. Ihren Eltern passte das nicht, denn sie kriechen anderen Leuten gern in den Hintern... Als es dann abzusehen war, dass es zuende ging, habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu hause sterben wollte. Das ineterssierte aber keinen so richitg, weil die ärzte meinten, wir könnten sie zu hause nicht versorgen (wobei ich denke, das kam von ihrer Mutter, der das einfach zu anstrengend war) und wir würde ihren Tod damit schneller herbei führenl. Ihr wäre das sicher recht gewesen. Die Eltern hatten die Vormundschaft und haben ihre notarielle Verfügung erstmal per einstweiliger Verfügung ruck zuck aufehebn lassen. Ich muss sagen, ich habe mich vielleicht taktisch unlkug verhalten, aber ich frage mich, wer in so einer Situation noch taktisch vorgehen kann. Ich bin völlig ausgerastet, als es hieß, sie müsse im KH bleiben, weil ihre Eltern das bestimmt hatten. Da hatte ich ja nichts zu melden. Sie waren als Vormund eingesetzt. Ja und dann warfen sie mit Umzurechnugsfähigkeit vor und haben eben als Argument für das Besuchsverbot engegeben, sie hätten Angst, ich würde einfach aus dem KH mitnehmen. (Was auch sehr einfach gewesen wäre, da sie an zig Apperaten und einer Herz-Lungen-Maschine hing) Aber jetzt ist nichts mehr daran zu ändern. Grüße Antje |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2025 - 20:32 |