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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Ist es tatsächlich vorrangiges Ziel, Reue für Getanes herbeizuführen, eine Haftstrafe als eine Art "läuternde Klausur" zu betrachten? Haltungen (nicht agitatorische :rolleyes: ) sollten doch jenseits staatlichen Zugriffs liegen, wenn dringend davon auszugehen ist, dass keine akute Gefahr für die ggf zu schützende Allgemeinheit droht.
Und überdies: Wie kann ein politisch motiviertes Tötungsdelikt überhaupt bereut werden - in Form von Kondolenz gegenüber Hinterbliebenen? Gegenüber dem Staat, der Allgemeinheit, der politischen und wirtschaftlichen Elite, die sich angegriffen sahen? Genügt gerade hier nicht einfach ein schlichtes de iure? Als ob es nur einen Reifungsprozess auf der anderen, (der Täter-?!) Seite geben müsste... edit: Satz umgestellt. War keine Frage, nämlich. Der Beitrag wurde von LadyGodiva bearbeitet: 13.Feb.2007 - 11:01 |
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