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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
das urteil ist gesprochen. die raf-terroristin brigitte mohnhaupt kommt nach dem ende der im urteil festgelegten mindestverbüssungsdauer von 24 jahren ende märz auf bewährung frei.
die reaktionen auf diesen richterspruch könnten unterschiedlicher nicht sein. und so ganz eindeutig will meine eigene reaktion nun auch nicht ausfallen. ausgehend davon, dass der strafvollzug ja auf resozialisierung ausgerichtet ist, und nicht auf pure busse, sollte eine 24jährige haft durchaus genug sein, zumal alle instanzen davon überzeugt sind, dass keine gefahr von brigitte mohnhaupt mehr ausgeht, scheint es mir angemessen zu sein sie freizulassen. zumal in vergleichbaren fällen genauso verfahren wird. andererseits wundern mich die strafzumessungen unserer gesetze immer wieder. und gesetzeslücken. da kommt ein zweifacher mörder nach zehn jahren auf freien fuss und, weil es im zuge der deutschen einheit eine 'deckungslücke' in den gesetzen gibt, wird er nicht in eine psychatrie eingewiesen, was alle verantwortlichen für sinnvoll halten würden, weil sie ihn nach wie vor als gefährlich einstufen, sondern er wird überwacht. von 30 beamten rund um die uhr im schichtdienst. sowas kann sich doch kein staat ernsthaft leisten wollen... oder? :gruebel: |
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Beitrag
#2
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Salzstreuerin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Userin seit: 24.12.2006 Userinnen-Nr.: 3.890 ![]() |
....um nicht gleich mißverstanden zu werden, möchte ich vorran schicken, es liegt mir fern, die kriminellen taten und morde der RAF und aller sonstigen terrorist. vereinigungen zu beschönigen und ich bejahe grundsätzlich die ahndung solcher kapitalverbrechen, durch die im gesetz festgelegten strafen.
ich bin der ansicht, dass den verurteilten unabhängig von ihrer tat, die gesetzl, geregelten straferläße nach verbüßung der festgelegten mindesthaftzeiten, zu bewilligen sind. sollte im gesetz verankert sein, dass dies nur mittels schuldanerkenntnis und /oder reuebekenntnis möglich ist, dann sollte das auch nach dieser regelung geschehen. ich teile nicht, die heute veröffentliche meinung des herrn mp. dr.stoiber, der da polemisiert, es sei ein unding frau b.mohnhaupt nach verbüßung der mindeststrafe zu entlassen, ohne ein öffentliches reuebekenntnis. dies tut er, obwohl er wissen müßte, dass das gesetz dies bei verbüßung der gesetzl.festgelegten mindesthaftzeit und nach pos.bewerteter haftprüfung und resozialisierungsaussicht, NICHT vorrausetzt, noch fordert. im jahr 1998 war schon mal, ausgehend von herrn bp dr.rau erörtert worden ob herr c. klar, nicht zu begnadigen sei. herrn klar traf dieser geplante gnadenakt recht unvorbereitet, denn herr klar hat seine begnadigung, während eines tv-interviews zu diesem thema, durch sein gefasel von seinen lebenszielen und nicht austauschbaren überzeugungen, bezogen auf die damaligen ziele der RAF, selbst ausgeschlossen. nun hat er selbst einen begnadigungsantrag an den bp dr.köhler, wie frau liest, angeblich auf einer postkarte gestellt. das gesetz setzt hier, für eine begnadigung, neben einer guten führung, pos. bewerteter haftprüfung und einer guten resozialisierungs prognose, unbedingt das öffentliche reuebekenntnis vorraus. damals habe ich das entstehen der RAF aus der APO und die ganze überforderung des staates auf dieses Phänomen ganz hautnahm mitbekommen. zu APO-zeiten war ich selbst auf der strasse und ich wollte auch, dass wir "kaputt machen, was uns kaputt macht", denn das leben in dieser heuchlerischen, verlogenen, immer noch "tiefbraunen" gesellschaft war unerträglich. an entführung mord und totschlag haben wir dabei nicht gedacht. ich kann dazu sagen, dass die executive, polizei und justiz, nicht ganz unschuldig ist, am entstehen dieser kriminellen vereinigung. denn zu zeiten, als baader/meinhof noch als "spaß-guerilla" bezeichnet werden konnte, hat die executive, wie auch schon bei den vorhergegangenen studentenrevolten mit solch überzogener gewalt, willkür, und kriminalisierung reagiert, dass der schritt für so irre leute, wie den damals schon kleinkriminellen baader, und fanatische theoretikerinnen wie meinhof und enßlin, die sich damals auch um ihn rissen, nicht mehr allzu groß war. Der Beitrag wurde von romaine bearbeitet: 13.Feb.2007 - 17:44 |
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