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Beitrag
#1
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don't care ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 34.734 Userin seit: 21.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.108 ![]() |
Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in seinem Geschäft durchgestrichene Nazi-Symbole vertrieben hat: klick
Was haltet ihr von der Tabuisierungspolitik des LG Stuttgart? Ich find jedenfalls die Reaktion von Frau Roth seeeeeeehr gut. :zustimm: |
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Beitrag
#2
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
@little_ru:
sobald also 'das system' ins rollen gebracht worden ist, muss es weiterlaufen. ok! die frage ist doch nur, warum muss nach weit über 30 jahren anti-fa-bewegung, die in meiner (vielleicht ja überlisteten) erinnerung immer auch solche symbole gegen nazis benutzte, deren rechtmässigkeit überhaupt auf den prüfstand? ich will da jetzt mal gar keine bestimmte politische einstellung unterstellen, aber mit gesundem menschenverstand hat das nix zu tun. die staatsanwaltschaft hat durch die anklage erst die notwendigkeit für das anlaufen der justizmühlen gegeben. eine rechtssicherheit war doch vorher gar nicht nötig, weil niemand die gängige praxis in frage gestellt hatte. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2025 - 18:10 |