![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|
a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
|
|
![]() |
![]()
Beitrag
#2
|
|
Capparis spinosa ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.143 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 97 ![]() |
In dem Artikel selbst stand es doch drinn: Es gibt ein weiteres Gesetz, dass sagt, keine Frau darf gegen ihren Willen zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen werden. ES war implizit natürlich gemacht um Frauen vor Zuhältern zu schützen, aber rechtlich gilt es nun auch für die Agentur.
Much ado about nothing, sorry. |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 10:58 |