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Beitrag
#1
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a.D. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 ![]() |
Kann eine Langzeitarbeitslose es sich leisten, ein Arbeitsangebot in einem Bordell abzulehnen?
Näheres in der taz |
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Beitrag
#2
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Auch mit der nochmals abgegebenen Ausführung Deiner Aussage komme ich nicht zurecht. Es ist angenehm zu lesen, dass Du Dich scheinbar mit beschäftigt hast, dass der Beruf als solcher seit 2002 anerkannt ist.
Jedoch gibt eben aufgrund dessen juristisch gesehen keinerlei Hinderungsgrund (was von Juristen selber leider auch schon mehrfach bestätigt werden musste) in dieses Dienstleistungsgebiet zu vermitteln, vorhanden. Diesem stellen sich, wie ich unten schon erwähnte die Arbeitsagenturen von sich aus in den Weg, dass sie für sich eindeutig sagen "Nein, wir handeln nach dem Grundprinzip des Sozialgesetzbuches und sehen diese Art der Vermittlung als sittenwidrig an!" Und meines Erachtens hätten die Gerichte noch viel mehr zu tun, sollten sich die Agenturen für Arbeit tatsächlich irgendwann auf die Seite der ALG II-Macher stellen und tatsächlich in diese Bereiche vermitteln. Dann würden die Jugendämter, die Familiengerichte, etc mit nichts anderem mehr beschäftigt sein, als zu verhandeln. Was Dein eigenes Bild der Amtsärzte angeht, so wäre es hilfreich uns - zumindest in einer solchen Diskussion - daran teilhaben zu lassen, denn so kann keiner Deine Aussage nachvollziehen, weil es faktisch einfach nicht stimmt, wie Du es dargestellt hast. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 11:08 |