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> Lebenspartnerschaft bei Bi-nats, Ein paar nützliche Informationen
pixelgirl
Beitrag 06.Oct.2006 - 16:53
Beitrag #1


Salzstreuerin
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Hallo,

für meine Freundin und mich war es schon sehr schnell klar, dass wir heiraten wollten. Meine Freundin ist aus Brasilien, ich bin in Polen geboren und habe mittlerweile einen deutschen Pass. Nun sind wir sicher nicht die Einzigen in so einer Situation, also stelle ich hier ein paar wichtige Infos zusammen. Diese beziehen sich allgemein auf Hessen, deswegen sollte man auf jeden Fall beim örtlichen Standesamt nachfragen.

Bevor es ans Eingemachte geht, muss man ein wenig Vorarbeit leisten. Am besten sollte man die erforderlichen Dokumente noch vor der Einreise legalisieren und übersetzen lassen, das ist wesentlich billiger als in Deutschland.

Die ausländische Freundin braucht:

- Eine Geburtsurkunde
- Eine Ledigkeitsbescheinigung (nicht zu verwechseln mit Ehefähigkeitszeugnis)
- Eine Meldebescheinigung über 1. und 2. Wohnsitz
- Gültiger Reisepass

Die deutsche Freundin braucht:

- Auszug aus dem Familienbuch oder Kopie der Geburtsurkunde
- Aufenhaltsbescheinigung (1 Woche gültig)
- Reisepass und/oder Personalausweis

Für die meisten Ausländer ist bei einem Aufenthalt von 90 Tagen kein Visum erforderlich. Innerhalb dieser Zeit sollte man aber die Partnerschaft eingetragen haben, damit die ausländische Partnerin eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommt. Sollte es in den 3 Monaten nicht klappen, besteht dennoch die Möglichkeit, den Aufenthalt beim Ausländeramt verlängern zu lassen. Wichtig ist, dass man den Antrag _vor_ Ablauf der Frist stellt.

Ich hoffe, die Infos waren hilfreich. :)

LG,
pixelgirl.
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edelbratschi
Beitrag 06.Oct.2006 - 20:24
Beitrag #2


~ Fischkopp ~
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Hi, ich hab mal eine Frage, vielleicht komm ich ja mal in die Situation... ;)

Wozu brauche ich als deutsche Freundin eine Aufenthaltsbescheinigung? Oder weiß ich nur gerade einfach nicht, was das ist?

Lieben Gruß,
bratschi
:)
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pixelgirl
Beitrag 06.Oct.2006 - 21:25
Beitrag #3


Salzstreuerin
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Hi,

ich weiß ja nicht, wie das in anderen Bundesländern ist, es geht nur darum, dass man am Wohnort mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Die ausländische Freundin muss auch mit angemeldet werden.

Grüße,
pixelgirl.

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edelbratschi
Beitrag 06.Oct.2006 - 21:36
Beitrag #4


~ Fischkopp ~
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Ok, also vermutlich das, was ich als Meldebescheinigung kenne. :) Dankeschön!
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regenbogen
Beitrag 07.Oct.2006 - 08:33
Beitrag #5


a.D.
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Dankeschön für die Tipps! :)

Beachtet aber bitte unbedingt, dass hier keine Rechtsberatung geleistet werden darf, sonst bekommen wir Ärger.

Tipps zu konkreten Rechts- und Steuerfragen gelten als "Rechtsberatung", und die darf grundsätzlich nur von solchen Personen/Stellen geleistet werden, die dazu eine spezielle Erlaubnis haben.

Um zu vermeiden, dass wir Strösen Probleme bekommen, bitte formuliert eure Fragen nur ganz allgemein "Wenn jemand xxxx, wie sähe die Rechtslage aus" und die Antworten ebenfalls "Nehmen wir an, jemand würde.... Dann hätte er/sie ein Anrecht auf...", aber bezieht euch nicht auf konkrete Fälle.
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