lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

 
Reply to this topicStart new topic
> "Verpartnert" oder nicht, Rechte und Pflichten
Diana
Beitrag 16.Aug.2007 - 09:40
Beitrag #1


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 1.084
Userin seit: 21.10.2004
Userinnen-Nr.: 633



Die eingetragene Partnerschaft ist ein nettes politisches Signal, aber auch eine ziemlich halbseidene Konstruktion. Zumindest so, wie sie in Deutschland gehandhabt wird. Ich würde diesen Weg für mich nicht wählen, einfach weil ich beim besten Willen keine Vorteile für mich darin erkennen kann.

Was ich mich die ganze Zeit schon frage: Welche Rechte oder Pflichten gibt es denn, die die EP regelt, die man nicht auf ganz "normalem" vertraglichem Weg auch regeln kann?
Die Heteroehe beschert mir immerhin eine günstigere Steuerklasse und potenziell günstigere Versicherungen. Tut die EP schon mal nicht.

Steuerrechtlich bleibe ich in der EP ja Single, auch unverpartnert müsste ich für meine Liebste beim Sozialamt einstehen und vererben kann ich per Testament.
Der einzige Punkte, den ich noch herausfieseln konnte, ist, dass im Todesfall des einen der andere Partner in der Mietwohnung wohnen bleiben kann. Ist für mich persönlich jetzt nicht so spannend. Auch ein gemeinsamer Namen überzeugt mich nicht recht.

Hab ich was übersehen?
Gibt es irgendwelche nennenswerten Rechte (oder einen Erlass von Pflichten), den mir die EP gegenüber der unverbrieften Lebensgemeinschaft bescheren würde?


(Den "romantischen" Aspekt möchte ich bitte ganz draussen lassen, das wäre eine andere Geschichte)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 16.Aug.2007 - 10:02
Beitrag #2


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.490
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



Hallöchen,

Namensrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht (Pflichtteilsregelung, nicht Erbschaftssteuer!), Zugewinngemeinschaft, Diverses im Mietrecht (Weiterwohnen nach Todesfall z.B.), Hinterbliebenenrente bei Nicht-Verbeamteten, Stiefkindadoption (und damit Sorge- und nachpartnerschaftliches Umgangsrecht für die Co-Mutter - bzw. kenne ich eine Frau, bei der das (biologische) Kind ihrer Ex-Partnerin nun nach der Trennung lebt).

Entscheidungs- und Auskunftsrecht im Krankenhaus ist einfacher durchzusetzen, weil mit einem Wort erklärt. Entsprechende Schriftstücke sind bereits von Familien erfolgreich angefochten worden, wie ich hier in diesem Forum vor ein paar Monaten mit Erschrecken lesen konnte.

Inwieweit nachpartnerschaftlicher Unterhalt auch vertraglich regelbar ist, entzieht sich meiner amateurjuristischen Kenntnis. Allerdings wird der ja heutzutage gerne vertraglich im Falle der Lebenspartnerschaft ausgeschlossen.

Das so, was mir auf die Schnelle einfällt. Hätte ich nicht diverse Male drüber referieren oder schrieben müssen, wüsste ich vermutlich außer dem Namensrecht nichts. Ich empfehle als ausführliche und recht verständliche Literatur den Ratgeber des LSVD - dort herunterladbar. Und die Bundestags-Debatte vom 21.6. diesen Jahres (auch im www erhältlich), die mein Interesse für eine Archivstöberei geweckt hat, zu dem mir nur bislang die Zeit fehlte.

Und ich finde es bedenkenswert, ob so ein Schritt, wie die Verpartnerung neben den juristischen Konsequenzen auch noch andere (unromantische ;o) ) hat: das Familiengefüge ändert sich, das Ansehen der Partnerschaft nach/von außen (mir fällt kein besseres Wort ein - ich hoffe, es ist verständlich), manche Eltern sollen ja auch Jahrzehnte nach dem Coming-out erst mit der Verpartnerung ihres Sohnes nicht mehr "die Phase" geglaubt haben... sagen Freunde von mir ;-)
Natürlich alles gesetzt den Fall, die beiden Beteiligten vollziehen ihren Verwaltungsakt öffentlich oder zumindest familienöffentlich. Was doch auf eine sehr große Mehrheit zutreffen dürfte.

McLeod

edit: Stiefkindadoption eingefügt

Der Beitrag wurde von McLeod bearbeitet: 16.Aug.2007 - 10:07
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Diana
Beitrag 16.Aug.2007 - 10:40
Beitrag #3


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 1.084
Userin seit: 21.10.2004
Userinnen-Nr.: 633



Oh, Danke schön!
:)

QUOTE (McLeod)
Namensrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht (Pflichtteilsregelung, nicht Erbschaftssteuer!), Zugewinngemeinschaft, Diverses im Mietrecht (Weiterwohnen nach Todesfall z.B.), Hinterbliebenenrente bei Nicht-Verbeamteten,

Ich sehe, ein paar Kleinigkeiten kommen schon zusammen.
Wobei in meinen Augen nur die Zugewinngemeinschaft und die Pflichteillregelung Substanz hat, alles andere empfinde ich als eher marginale Nettigkeiten.
Bei der Stiefkindadoption kommt es sehr auf die individuelle Situation an, d.h. diese Möglichkeit kann sehr wichtig sein, um ein Kind abzusichern. Andererseits ist ein Paar niemals ganz frei in diesen Regelungen, ohne Zustimmung des Vater – falls bekannt – läuft hier leider gar nix.

QUOTE (McLeod)
Entscheidungs- und Auskunftsrecht im Krankenhaus ist einfacher durchzusetzen, weil mit einem Wort erklärt. Entsprechende Schriftstücke sind bereits von Familien erfolgreich angefochten worden, wie ich hier in diesem Forum vor ein paar Monaten mit Erschrecken lesen konnte.

Hier verspreche ich mir von der EP wenig.
Selbst Eheleute sind nicht automatisch Vormund (heisst das so?) des Ehepartners und können "einfach so" Entscheidungen für Kranke, die sich nicht mehr selbst äußern können, treffen. Ein Vormund wird meines Wissens von einem Gericht bestimmt.
In disem Wirrwar hilft nur eine Vollmacht (nach der sich das Gericht dann meines Wissens richtet) und die aufzusetzen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Damit so eine Papier sowohl für Ärzte als auch für Angehörige bindend ist, muss man sich sehr gut beraten lassen und kommt um eine notarielle Beglaubigung nicht herum.
Auf die EP kann man sich da, so ist meine Befürchtung, nicht wirklich verlassen.

Das "Ansehen der Partnerschaft" würde ich als Pro-Argument aber durchaus gelten lassen. ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 16.Aug.2007 - 11:06
Beitrag #4


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.490
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



QUOTE (Diana @ 16.Aug.2007 - 11:40)
QUOTE (McLeod)
Namensrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Erbrecht (Pflichtteilsregelung, nicht Erbschaftssteuer!), Zugewinngemeinschaft, Diverses im Mietrecht (Weiterwohnen nach Todesfall z.B.), Hinterbliebenenrente bei Nicht-Verbeamteten,

Ich sehe, ein paar Kleinigkeiten kommen schon zusammen.
Wobei in meinen Augen nur die Zugewinngemeinschaft und die Pflichteillregelung Substanz hat, alles andere empfinde ich als eher marginale Nettigkeiten.

Ich gebe übrigens keine Gewähr auf Vollständigkeit. Hinterbliebenenrente finde ich auch ziemlich sinnvoll. Für die, die entgegen des Scheidungstrends solange durchhalten. Oder für die, die mit heftigen Krankheiten oder Unfällen zu tun haben.

Ich persönlich tendiere übrigens zu weniger Steuererleichterungen für Paare und mehr Ausgleich für Erziehungszeiten bzw. mehr Unterstützung für Kinder in Familien (seien diese nun durch Alleinerziehende, Paare oder Patchworks konstituiert) - monetär und viel mehr noch durch gute und flächendeckende Angebote der Kinderbetreuung. Insofern würde ich der (kinderlosen) Ehe etwas von den Privilegien wegnehmen, den Lebenspartnerschaften was dazu (Erbschaftssteuer! Das ist doch beißende Ironie mit dem hohen Pflichtteil von dem dann der Staat die Hälfte roundabout einkassiert...) und neue und bessere Regelungen für Kinder-Räume. Zuallererst würde ich übrigens ein griffiges Inkasso-Management bei den Jugendämtern einführen wollen, denn das Geld, das die Solidargemeinschaft für zahlungsunwillige Väter vorstreckt und selten zurückbekommt... das sind sehr viele Kinderkrippen im Lande!

Tja... nur leider bin ich nicht in der Politik, ergo schwinge ich nur schöne und laute Reden. Was ja schon die halbe Miete für eine Politik-Karriere wäre :D

McLeod
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 20.Aug.2007 - 06:13
Beitrag #5


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.490
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



Ha! Heute ist mir noch eingefallen: niedrigere Beiträge bei vielen Dingen, von der Krankenversicherung bis zum ADAC oder den örtlichen Verkehrsbetrieben.

McLeod
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rosenfreundin
Beitrag 20.Aug.2007 - 06:38
Beitrag #6


Suppenköchin
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 134
Userin seit: 23.02.2005
Userinnen-Nr.: 1.257



Ich sehe die EP nicht so materiell. Schließlich gehe ich keine Lebenspartnerschaft ein, um Steuern zu sparen oder sonstige monetäre Vorteile zu haben.
Ich habe meine Frau geheiratet weil ich sie liebe und weil ich unsere Liebe auf eine solide rechtliche Basis stellen wollte. Für uns ist es auch ein Stück Normalität verheiratet zu sein. Auch wenn es natürlich gegenüber der "richtigen" Ehe immer noch gravierende Nachteile gibt. Aber auch hier gilt für mich die Abstimmung mit den Füßen. Wenn keine Homopaare heiraten, besteht kein Bedarf und wenn kein Bedarf besteht muß ja auch am gängigen "Eherecht" nichts geändert werden.

Auch habe ich in meinem Leben oft erfahren, daß es sich leichter und schneller trennt, wenn man nur den Haushalt auseinanderdividieren muß. Verheiratet gibt Mann und Frau sich häufig erfolgreich mehr Mühe.

Es ist auch z.B. wesentlich einfacher etwas an eine eingetragene Lebenspartnerin zu vererben, als in "wilder Ehe". Auch Banken tun sich bei einer Kreditvergabe leichter, ganz davon zu schweigen, daß gemeinsames Wohneigentum einfach auf rechtlich eindeutigeren Füßen steht.

Für mich bedeutet die EP rechtlich und moralisch einfach mehr Sicherheit als in einem, für mich "rechtsfreien" Raum.

PS: Wir haben übrigens heute unseren 2. Hochzeitstag (kirchlich). Die standesamtliche Trauung war im Januar diesen Jahres.

Der Beitrag wurde von britta bearbeitet: 20.Aug.2007 - 06:40
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Katja84
Beitrag 20.Aug.2007 - 08:49
Beitrag #7


Vorspeisenexpertin
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 69
Userin seit: 07.06.2007
Userinnen-Nr.: 4.580



Also ich sehe das auch so. Wir "heitaren/verpartnern" uns weil wir einander Lieben und nicht damit wir ne andre Steuerklasse bekommen. Auch wenn es noch nicht so angesehen wird, wollen wir für uns das gefühle haben zusammen zu gehören. Das tune wir jetzt natürlich auch schon, aber es ist doch nochmal ein schritt weiter. (Ich hoffe ihr wisst was ich damit sagen will). Wir tun es und zwar am 02.11.2007 :love2:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 20.Aug.2007 - 09:17
Beitrag #8


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.490
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



Hmmm... vielleicht habe ich mich mit ungeschickter Betonung ausgedrückt: die ELP erfährt Anerkennung bei Unternehmen und zum Teil Ämtern, die Partnerschaft ist durch Zeugnisverweigerungsrecht geschützt, die partnerschaftliche Versorgung bei Nicht-Verbeamteten über den Tod hinaus möglich, auch im Personenstandsrecht gibt es die rechtliche Anerkennung der Partnerschaft, das Tragen eines gemeinsamen (oder) Doppel/Namens forciert und unterstützt die Wahrnehmung und Anerkennung von außen, miet- und erbrechtlich ist die Partnerschaft, wenn sie eingetragen ist, von erheblich mehr Relevanz.

Egal wie herum... es geht um Anerkennung. Eines (meiner bescheidenen und küchentischpsychologischen Meinung nach) der menschlichen Grundbedürfnisse. Amateurbuddhistisch, wie ich bin, müsste ich diesem Bedürfnis zwar medidativ entsagen können und dadurch größere Freiheit erreichen, doch ich bin ein recht unerleuchteter Mensch. Leider :roetel:

Zumal die gesellschaftlich anerkannte Anerkennung (das ist gewollt doppelt) es einfacher machen kann, im direkten Umfeld eine andere Form Anerkennung zu bekommen. Ich stelle das gerade bei den Hochzeiten von Kollegen fest. Wir haben zwei, die sind über 12 Jahre unverheiratet zusammen und andere, die haben nach ein paar Jahren (3 bis 6) geheiratet. selbst gesetzt den Fall, die halten es nicht mal bis zum 12. Partnerschaftsjahr durch, wird ihre Beziehung anders bewertet, als die der wilden Ehe.

Okay, es ließe sich auch hier trefflich diskutieren, inwieweit ein - möglicherweise antiquiertes - Wertesystem durch Mitmachen weiter zementiert werden soll... allerdings lebten wir Homos Jahrzehnte bis Jahrhunderte außerhalb dieses Wertesystems und ich wage es, zu behaupten, dass "wir" auch bei 80%-iger ELP-Quote und noch so geringer Scheidungsquote keine ähnlich geartete subtil-zementierte Anerkennung bekämen. "Wir" bekommen die Anerkennung nach meinem Empfinden zur Zeit anders: beinahe primär wird die Wahrnehmung und Akzeptanz sexuelle Orientierung der einzelnen Beteiligten dadurch fester zementiert, wie mir scheint. Ich las das hier bei so einigen und erlebe es in meinen unvirtuellen Kreisen ähnlich. Plötzlich ist der letzte, nie geäußerte - weil Mutter will ja die Tochter wirklich, ehrlich und mit fast ganzem Herzen glücklich sehen - Funken Hoffnung, es sei eine Phase, verloschen. Plötzlich ist da auch hier und da die Notwendigkeit, die eigene Rolle als Eltern einer Lesbe im eigenen Umfeld zu überdenken. Die Freundinnen früher, die ja auch alle paar Jahre wechselten, die waren ja leichtherzig zu verschweigen. Mit der Hochzeit / Verpartnerung fällt das mitnichten so leicht. Weil sie ein öffentlicher Akt ist. Weil sie gegebenenfalls auch namenstechnische Konsequenz zeigt.

Solcherlei Auswirkungen der Lebenspartnerschaft kann die CSD/CSU "uns" nicht nehmen, egal wie viele Unanehmlichkeiten juristischer Natur sie der ELP aufbürden mag. Mit dem Schritt hin zu "Lebenspartnerschaft = etwas ähnliches, wie die Ehe" hat sich vielleicht mehr verändert, als denen lieb ist. Denn viele Eltern und Partnerschaftszeremonien-Gäste (Sorte hetero) verstehen nicht, warum ausgerechnet "von oben" diskriminiert wird. Denn nix anderes ist es. Weil ich eine Frau bin kann ich keine andere Frau heiraten. Das hat noch nicht mal was mit meiner sexuellen Orientierung zu tun. Der Ehevollzug ist ja in den 80ern (glaube ich) aus den ehelichen Pflichten entfernt worden. Wenn ich also für mein Leben eine bestimmte Frau als geeignete Partnerin empfinde, dann hab ich in mancher Hinsicht krasses Nachsehen.

Oh je... ich schweife schon wieder ab. Und ich muss ja echt sagen, dass ich vor noch nicht mal einem Jahr dieselbe Skepsis hatte und dieselbe Haltung, wie viele hier: brauch ich nicht, will ich nicht, sollen die erstmal weitermachen in der jruistischen Gleichberechtigung. Ich erlebe allerdings die ganzen akuten Veränderungen durch Heiraten (egal in welcher Kombination) im Moment in meinem Umfeld sehr intensiv mit und finde, Politik und Gesetz sind nicht dazu da, um uns zu statistisch erfassbaren Nummern (z.B. im Steuersystem) zu machen, sondern um das Gefüge des Miteinanders zu gestalten. Ich komme mir mit dieser Sichtweise reichlich rückwärtsgerichtet vor, weil solche Argumente das komplexe Miteinander betreffend schon so lange keine Rolle mehr gespielt haben, in politischen Diskussionen (so ich sie in meinen 5-Minuten-Nachrichten-Häppchen mitbekommen habe).

Allerdings halte ich CSDs auch nicht für reine "Events, die organisiert werden müssen", sondern für Plattformen der Begegnung, des Austauschs und auch der Provokation ... Vielleicht werde ich gerade ein Dinosaurier.

Nun komme ich aber wirklich zum Ende. Danke für's mitlesen.

McLeod
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 20:26