Hallo die Damen..
Aus purem Interesse wollte ich mal nachfragen, wie das eigentlich funktioniert?
Wie ist das wenn man sich z.B. verpartnert ? Ist das gesetzlich anerkannt?
Hat man die gleichen rechten und Pflichten, wie in einem "eheänlichen Verhältnis"?
Wenn Frau und Mann heiraten wollen, bekommen sie Informationen aus jeder Ecke. Jeder weiss bescheid.
Aber was ist wenn Frau und Frau heiraten wollen?
Soweit mir bekannt ist, ist das dann auch gesetzlich anerkannt, wie eine Ehe zwischen Mann und Frau, was aber wohl noch nicht lange so ist, oder ?
Oder hab ich vielleicht was falsch verstanden? Ich meine, ich hätte das mal aufgeschnappt.
Mich wundert es nur, das da Unterschiede gemacht werden.
Wenn ich jetzt mit einer Frau zusammen leben würde, mich verpartnern wollen würde, oder gar heiraten, wüsste ich überhaupt nicht, wie ich das angehen sollte..was zu beachten ist, ob da überhaupt was zu beachten ist.
Hm, ich weiss jetzt nicht ob ihr versteht, was ich da genau wissen will
Da ich aber irgendwo frisch bin (weiss nich wie ich das anders ausdrücken soll) habe ich natürlich grossen Wissensdurst.
lg
Iffy
also wir verpartnerlichen uns im juli. bei uns geht das übers standesamt (ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich). und wir sind sogar die ersten in der stadt wo wir leben ^^
den ersten unterschied gab es gleich auf dem standesamt bei den kosten. während eine hetenehe 33 € kostet sollte unsere 133 € kosten. unsere standesbeamte war aber der meinung dass das diskriminierend ist und legte uns erst nahe widerspruch einzulegen/zu klagen und entschied dann einfach von sich aus, dass wir nur 33 €bezahlen.
der ablauf der verpartnerlichung ist an und für sich der selbe wie bei einer heteroehe, nur die wortwahl fällt anders aus. trauenzeugen dürfen wir auch haben und haben wir auch.
pflichten wurden mehr angepasst, als rechte...aber man kann noch hoffen, dass sich noch was ändert.
meine partnerin wird sogar meinen namen annehmen. das ist also auch genau wie bei der ehe möglich. des weiteren könnte meine partnerin auch meine tochter adoptieren, wenn der vater der kleinen damit einverstanden wäre (was wir aber nicht tun werden). steuerlich ändert sich glaube ich, nichts.hmmm...und ansonsten helfen dir dann glaube ich, die links von meiner vorrednerin weiter
ich finde es übrigens auch nicht in ordnung, dass unterschiede gemacht werden. aber bin froh, dass sich überhaupt etwas bewegt hat.
Das war aber eine nette Standesbeamtin
find das schon krass, das da bei den Kosten so ein Unterschied gemacht wird
Aber trotzallem finde ich das was bisher "gesetzlich" aufgenommen und geregelt wurde schon einen riesen Fortschritt.
Danke euch vielmals für die Infos
japp, ich find das auch unglaublich nett von ihr. ich hoffe, sie wird auch am ende die frau sein, die uns 'traut'.
das mit den kosten liegt daran, dass es nirgends eingetragen/vorgegeben ist, wieviel es kosten soll (weiß nicht mehr genau, wo das festgelegt wird) und kann daher von irgendwem () festgelegt werden. und hier sind es eben die 133 €. ich habe im internet bundesländer gesehen wo es um die 50€ waren, aber auch welche wo man mit 180€ gerade noch gut bedient ist. vielleicht wird es irgendwann mal eine klare und einheitliche und vorallem faire lösung geben....
QUOTE (oOoOoo @ 10.May.2007 - 12:53) |
ich habe im internet bundesländer gesehen wo es um die 50€ waren, aber auch welche wo man mit 180€ gerade noch gut bedient ist. vielleicht wird es irgendwann mal eine klare und einheitliche und vorallem faire lösung geben.... |
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