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Die gute alte Küche - in neuem Gewand _ Politik & Wirtschaft _ Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe

Geschrieben von: Liane am 23.Aug.2010 - 22:45

unsure.gif Ich habe ernsthaft überlegt, ob gerade 1.April ist - es gibt ja Menschen, die einen seltsamen Sinn für Humor haben.
Aber es wurde wohl hier in der Schweiz wirklich eine Initiative eingereicht, die die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangt.
Ich bin fassungslos. Wo lebe ich eigentlich?!?

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/todesstrafe_volksinitiative_1.7267849.html
http://www.20min.ch/tools/suchen/story/28897659 ph34r.gif

Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel.

edit: Land ergänzt

Geschrieben von: dandelion am 23.Aug.2010 - 23:08

ZITAT(Liane @ 23.Aug.2010 - 23:45) *
Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel.

relativ gesehen finde ich das verständlich. schließlich haben wir Frauen auch umgekehrt argumentiert. und ich finde Gleichberechtigung sinnvoller als Matriarchat.


Todesstrafe... no.gif Da frag ich mich, für wie unfehlbar halten die ihre Gerichtsbarkeit?

Geschrieben von: McLeod am 23.Aug.2010 - 23:24

ZITAT(dandelion @ 24.Aug.2010 - 00:08) *
ZITAT(Liane @ 23.Aug.2010 - 23:45) *
Nachdem ich heute schon lesen musste, dass eine Bundesrätin es bedenklich fände, wenn von 7 BundesrätInnen 5 weiblich wären, weil sich dann Männer ausgegrenzt und nicht vertreten fühlen könnten, wundert mich nicht mehr viel.

relativ gesehen finde ich das verständlich. schließlich haben wir Frauen auch umgekehrt argumentiert. und ich finde Gleichberechtigung sinnvoller als Matriarchat.


öhm... natürlich könnte mensch da von männlicher Unrepräsentanz sprechen - wobei Repräsentanzideal grundsätzlich daran kranken, dass zum einen viele andere (ich nenn es mal) Eigenschaften noch nicht damit abgebildet wären, zum Beispiel lesbisch/schwul, christlich/muslimisch, alt/jung, gebildet/ungebildet u.v.m. Gleichberechtigung wird nicht durch pure "Gleichzahl" oder eine Form von "demokratischem Stimmen-Gleichstand" erreicht. Sondern indem beide (oder in anderen Fällen alle) Seiten einander die gleichen Rechte einräumen. Das hieße, Bundesrätin Nr. 5 hat dasselbe Recht auf ihren Job, wie Nr. 1... Bundesräte und -rätinnen sind in der Schweiz (ähnlich wie hier die Kanzerin) übers Parlament demokratisch gewählt und explizit gleichberechtigt. Was würden wir armen Deutschen denn tun, wir haben nur 1 Kanzler/innen-Job und dementsprechend sind wir - folge ich Deiner impliziten Definition - seit 2005 ein Matriarchat. wink.gif Das Kabinett ist mit 6:10 allerding patriarchal, noch stärker der Bundestag mit nur noch 32,8% Frauenanteil... Vielleicht ein wenig gewagt von er Bundesrätin, anhand eines Organs/Gremiums die angemessene Repräsentanz ermitteln zu wollen? biggrin.gif

Geschrieben von: Sin am 01.Sep.2010 - 19:56

Öhm, ich glaube Hessen hat in seiner Verfassung auch noch irgendwo die Todesstrafe???

Geschrieben von: Liane am 01.Sep.2010 - 21:01

Die Initiative wurde 1 Tag nach ihrem Start zurück gezogen.
http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/Todesstrafe-Initiative_zurueckgezogen.html?cid=26661676

@dandelion
Justizirrtümer werden wohl ausgeblendet. Der Kommentar der InitiantInnen, "Die Verhinderung eines weiteren Mordes hätte den Aufwand der Initiative bereits gelohnt" zeigt es.
Abgesehen davon hält die drohende Todesstrafe in den entsprechenden Ländern sehr viele Menschen nicht von der Tat ab. morgen.gif

@Sin

ZITAT
Öhm, ich glaube Hessen hat in seiner Verfassung auch noch irgendwo die Todesstrafe???

Was bedeutet das?


@dandelion
Du hast natürlich recht, was die relative Gleichberechtigung betrifft. Aber ich finde es absurd, dass in einer Welt, in der Frauen sich tagtäglich durch Männer vertreten fühlen sollen, bzw., wo das als selbstverständlich betrachtet wird, das umgekehrt für Männer nicht gelten soll.
Ich habe einen dicken Packen Absagen auf Stellenbewerbungen zuhause - wenn ich mich richtig erinnere, dann hatte ich genau 3 Bewerbungsbriefe an Frauen adressiert.
Frauen hatten und haben sich die meiste Zeit durch Männer vertreten zu fühlen - da sollten die es doch ausnahmsweise mal schaffen, sich für einige Zeit von einer Frauenmehrheit (es sind ja nicht ausschließlich Frauen) vertreten zu fühlen.

Geschrieben von: McLeod am 02.Sep.2010 - 09:20

ZITAT(Sin @ 01.Sep.2010 - 20:56) *
Öhm, ich glaube Hessen hat in seiner Verfassung auch noch irgendwo die Todesstrafe???


Das wollte ich doch gleich nochmal genauer wissen:

ZITAT(wikipedia)
Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind:

* Ein viel zitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem die Todesstrafe nur für besonders schwere Verbrechen verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).


Die Hessische Verfassung wurde noch vor der bundesdeutschen Verfassung getextet und irritierenderweise hat bislang niemand die Notwendigkeit gesehen, diesen Artikel (bundes)verfassungsgerecht zu machen bzw. zu streichen. Dass sowas geht (LV nicht BV-gemäß) wundert mich...

Auf jeden Fall wieder was gelernt, Danke Sin.

Geschrieben von: SkalaEressos am 28.Oct.2010 - 17:46

ZITAT(dandelion @ 24.Aug.2010 - 00:08) *
[[color=gray]relativ gesehen finde ich das verständlich. schließlich haben wir Frauen auch umgekehrt argumentiert.



ganz genau.

ZITAT(dandelion @ 24.Aug.2010 - 00:08) *
Todesstrafe... no.gif Da frag ich mich, für wie unfehlbar halten die ihre Gerichtsbarkeit?


dieses Argument ist für mich nicht ausschlaggebend.

Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat.

Geschrieben von: ella1 am 28.Oct.2010 - 18:02

ZITAT(McLeod @ 02.Sep.2010 - 10:20) *
Die Hessische Verfassung wurde noch vor der bundesdeutschen Verfassung getextet und irritierenderweise hat bislang niemand die Notwendigkeit gesehen, diesen Artikel (bundes)verfassungsgerecht zu machen bzw. zu streichen. Dass sowas geht (LV nicht BV-gemäß) wundert mich...


"Bundesrecht bricht Landesrecht" der in Art. 31 GG festgelegte Grundsatz. Im Fall eines Widerspruchs zwischen einer Norm des Landesrechts und einer Norm des Bundesrechts hat die Regelung des Bundesrechts Vorrang.

In der hessischen Landesverfassung ist als Höchststrafe die Todesstrafe vorgesehen. Art. 102 des Grundgesetzes des Bundes sieht aber vor, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft ist. Gemäß des Grundsatzes Bundesrecht bricht Landesrecht, geht damit das GG der hessischen Verfassung vor, mit dem Ergebnis, dass auch in Hessen die Todesstrafe abgeschafft ist.

-lex superior derogat legi inferiori-
wink.gif

Geschrieben von: ella1 am 28.Oct.2010 - 19:57

Die Todesstrafe als juristisches Gerichtsurteil (nach der Tat außerhalb einer konkreten andauernden/ akut bevorstehenden Gefahr) ist höchst bedenklich und glücklicherweise auch abgeschafft. Diese Law & Order Rufe verstummen aber nicht wirklich und flackern immer mal wieder gern auf. Glücklicherweise ohne dass ich die Gefahr (zur Zeit sehe), dass sie sich durchsetzen.

ZITAT
Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat.


Wie stehst Du dabei zu Nothilfe/Notwehr oder den Polizeigesetzen zu dem "finalen Rettungsschuß"?

Insofern haben wir zwar keine "Todesstrafe" in Deutschland aber doch Rechtfertigungsgründe (z.B. bei Notwehr/Nothilfe) welche die Tötung eines Menschen "abdecken". Ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers, auch dessen Leben, und damit kein strafbares Unrecht.
Dies nach dem Rechtsbewährungsprinzip auch noch ohne grundsätzliche Rechtsgüterabwägung, außer bei einem "krassen Missverhältnis der Rechtsgüter".


In einem versuchten Verständnis für manche Menschen, welche die Todesstrafe fordern, weitergedacht .... fern ab von juristischen Feinheiten....
Wenn ich mich dolle anstrenge und meine menschlichen Zweifel, dass jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Leben hat, vergesse.....
Wenn ich mich in eine Gefahr reindenken würde, z.B. weil die Presse gerade wieder Fälle beschreibt in denen ein Mörder geflohen ist und andere Menschen umbringt, ... Dieter Zurwehme, welcher auf seiner Flucht (aus dem Freigang) am 21. März 1999 in Remagen vier ältere Menschen tötet, oder an die Hysterie um die Flucht von Thomas Holst.....dann verstehe ich auch manche leichtfertige Rufe.
Trotzdem baue ich persönlich darauf, dass es auch andere Mittel für die Gewährleistung von Sicherheit von Menschen gibt vor diesen Tätern. Auch wenn es hin und wieder schrecklich endet.
Das ist aber meinem Glaube daran, dass sich Menschlichkeit bewahren lässt und auch Täter mit einschließt geschuldet Es ist meiner Hoffnung geschuldet, dass ich niemals in eine Lage komme, dass dieser Glaube auf die Probe gestellt wird.

Geschrieben von: ella1 am 28.Oct.2010 - 20:20

Interessant in der Verhinderung weiterer Taten (z.b. in Bezug auf Sexualstraftäter) finde ich die Geschichte von Jürgen Bartsch. Seines operativen, selbst gewünschten Eingriffes, seines Todes dabei.

Juristische Historie.... wink.gif


Zur Verhinderung von Folgetaten hat man in der Vergangenheit so manches ausprobiert und ich denke es wird spannend in der Zukunft.

Wer weiß, alles kommt wieder....ich schließe nicht aus, dass die Todesstrafe auch wieder diskutiert wird (auf höherer Ebene als beschrieben), auch wenn ich sie zur Zeit ablehne.

Geschrieben von: SkalaEressos am 28.Oct.2010 - 20:53

ZITAT(ella1 @ 28.Oct.2010 - 20:57) *
Die Todesstrafe als juristisches Gerichtsurteil (nach der Tat außerhalb einer konkreten andauernden/ akut bevorstehenden Gefahr) ist höchst bedenklich und glücklicherweise auch abgeschafft. Diese Law & Order Rufe verstummen aber nicht wirklich und flackern immer mal wieder gern auf. Glücklicherweise ohne dass ich die Gefahr (zur Zeit sehe), dass sie sich durchsetzen.

ZITAT
Niemand hat darüber zu entscheiden, wer leben darf und wem man das Leben nehmen darf, unabhängig davon was der oder diejenige auch anderen angetan hat.


Wie stehst Du dabei zu Nothilfe/Notwehr oder den Polizeigesetzen zu dem "finalen Rettungsschuß"?

Insofern haben wir zwar keine "Todesstrafe" in Deutschland aber doch Rechtfertigungsgründe (z.B. bei Notwehr/Nothilfe) welche die Tötung eines Menschen "abdecken". Ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers, auch dessen Leben, und damit kein strafbares Unrecht.
Dies nach dem Rechtsbewährungsprinzip auch noch ohne grundsätzliche Rechtsgüterabwägung, außer bei einem "krassen Missverhältnis der Rechtsgüter".


In einem versuchten Verständnis für manche Menschen, welche die Todesstrafe fordern, weitergedacht .... fern ab von juristischen Feinheiten....
Wenn ich mich dolle anstrenge und meine menschlichen Zweifel, dass jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Leben hat, vergesse.....
Wenn ich mich in eine Gefahr reindenken würde, z.B. weil die Presse gerade wieder Fälle beschreibt in denen ein Mörder geflohen ist und andere Menschen umbringt, ... Dieter Zurwehme, welcher auf seiner Flucht (aus dem Freigang) am 21. März 1999 in Remagen vier ältere Menschen tötet, oder an die Hysterie um die Flucht von Thomas Holst.....dann verstehe ich auch manche leichtfertige Rufe.
Trotzdem baue ich persönlich darauf, dass es auch andere Mittel für die Gewährleistung von Sicherheit von Menschen gibt vor diesen Tätern. Auch wenn es hin und wieder schrecklich endet.
Das ist aber meinem Glaube daran, dass sich Menschlichkeit bewahren lässt und auch Täter mit einschließt geschuldet Es ist meiner Hoffnung geschuldet, dass ich niemals in eine Lage komme, dass dieser Glaube auf die Probe gestellt wird.


meine Ausführungen bezogen sich auf die strafrechtlichen Sanktionen.

Die von Dir angesprochene Notwehr/Nothilfe stellt eine solche nicht dar und dient lediglich der Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr (vorallem für Leib und Leben).In dieser Situation muss eine Güterabwägung stattfinden, welche unter ganz engen Voraussetzungen auch die Tötung eines Menschen abdecken kann.




ZITAT(ella1 @ 28.Oct.2010 - 21:20) *
Interessant in der Verhinderung weiterer Taten (z.b. in Bezug auf Sexualstraftäter) finde ich die Geschichte von Jürgen Bartsch. Seines operativen, selbst gewünschten Eingriffes, seines Todes dabei.

Juristische Historie.... wink.gif


Zur Verhinderung von Folgetaten hat man in der Vergangenheit so manches ausprobiert und ich denke es wird spannend in der Zukunft.

Wer weiß, alles kommt wieder....ich schließe nicht aus, dass die Todesstrafe auch wieder diskutiert wird (auf höherer Ebene als beschrieben), auch wenn ich sie zur Zeit ablehne.



was hat das mit der Todesstrafe zu tun?

Ist das nicht ein allgemeines Risiko, was jeder Mensch bei einem operativen Eingriff trägt?

Geschrieben von: shark am 28.Oct.2010 - 20:57

ZITAT
meine Ausführungen bezogen sich auf die strafrechtlichen Sanktionen.

Die von Dir angesprochene Notwehr/Nothilfe stellt eine solche nicht dar und dient lediglich der Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr (vorallem für Leib und Leben).In dieser Situation muss eine Güterabwägung stattfinden, welche unter ganz engen Voraussetzungen auch die Tötung eines Menschen abdecken kann.



Was ella ja schon sagte...



Ich kann nur mit einer persönlichen Meinung und nicht mit besonders fundiertem juristischen Wissen aufwarten.

Und meine Meinung ist, dass erstens ein Staat, der Verbrechen wie Mord "mit gleicher Münze heimzahlt", nicht vertrauenswürdig ist und dass zweitens bei einem Fehlurteil ohnehin nachträglich nur wenig "wiedergutgemacht" werden kann - ist ein Leben genommen, ist das gar nicht mehr möglich.

Deshalb bin ich, wen wunderts, absolut gegen die Todesstrafe.

shark

Geschrieben von: SkalaEressos am 28.Oct.2010 - 21:05

ZITAT(shark @ 28.Oct.2010 - 21:57) *
Ich kann nur mit einer persönlichen Meinung und nicht mit besonders fundiertem juristischen Wissen aufwarten.

Und meine Meinung ist, dass erstens ein Staat, der Verbrechen wie Mord "mit gleicher Münze heimzahlt", nicht vertrauenswürdig ist
shark


der gesunde Menschenverstand und Juristerei müssen sich nicht zwangsläufig ausschliessen wink.gif

Auge um Auge steht auch in Widerspruch zur unserer Werteordnung. Es sei denn es wird die Scharia eingeführt. unsure.gif

Geschrieben von: shark am 28.Oct.2010 - 21:48

... was wohl kaum geschehen wird.
Ebensowenig wie die Todesstrafe in Deutschland wiedereingeführt werden wird.

Darüber bin ich ausgesprochen froh.


shark

Geschrieben von: Sinai78 am 29.Oct.2010 - 00:08

ZITAT
Ich kann nur mit einer persönlichen Meinung und nicht mit besonders fundiertem juristischen Wissen aufwarten.

Und meine Meinung ist, dass erstens ein Staat, der Verbrechen wie Mord "mit gleicher Münze heimzahlt", nicht vertrauenswürdig ist und dass zweitens bei einem Fehlurteil ohnehin nachträglich nur wenig "wiedergutgemacht" werden kann - ist ein Leben genommen, ist das gar nicht mehr möglich.

So sehe ich das ebenfalls. Wobei ich bei einigen Menschen durchaus dazu neige zu sagen: Bitte räumt die aus dem Weg - endgültig


Geschrieben von: Taurus am 02.Nov.2011 - 15:36

Ich dachte, dass man in der Schweiz bei Verfassungsänderungen und Gesetzesänderungen, nicht gegen die Menschenrechte verstossen darf.

Das Leben eines anderen Menschen zu wahren ist ja immerhin auch ein Menschrecht.

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