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> Arbeitgebergesetze, brauche dringend eure Hilfe
rheinfee
Beitrag 14.Mar.2009 - 07:46
Beitrag #1


Gut durch
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Ich brauche dringend eure Hilfe.

Es geht um folgendes Problem:

Ich habe in 1 Woche mehr als 48 Stunden gearbeitet. Das ist eigentlich nicht zulässig und muss in der drauffolgenden
Woche 1 Tag frei bekommen. Das wurde mir damals so erklärt, sonst gibt es Probleme mit dem Arbeitgeber / Betriebsrat.
Mein freier Tag wurde mir aber gestrichen.

Das nächste Problem. Meinen Resturlaub darf ich nicht nehmen, den soll ich verschieben. Ich frage mich, wie weit nach hinten denn, wenn er am 31.3. verfällt.

Wie viele Tage vorher muss mir mein Chef Bescheid geben, obwohl der Urlaub genehmigt ist?
Er kann nicht erst am Freitag ankommen und sagen, ab Montag bekommst du keinen Urlaub.

Wo finde ich Gesetze für Arbeitgeber / Arbeitnehmer?

Wie kann ich handeln und vorgehen?

Langsam fühle ich mich verar***t und bin stinksauer.

die traurige Rheinfee (IMG:style_emoticons/default/abschied.gif)

Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 07:47
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Rosenfreundin
Beitrag 14.Mar.2009 - 08:54
Beitrag #2


Suppenköchin
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Hallo Rheinfee,
m.E. kann Dir das wirklich fundiert nur ein Rechtsanwalt oder Euer Betriebsrat beantworten.
Ich würde mir einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und dann einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Dabei kann man Dir auch die ungefähren Kosten für ein solches Gespräch benennen.
Alles andere wäre mir zu unsicher.

Gruß
Rosenfreundin

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rheinfee
Beitrag 14.Mar.2009 - 09:06
Beitrag #3


Gut durch
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Eine Antwort brauche ich bis spätestens Sonntagnachmittag.

Besonders für die Urlaubsregelung. Wo finde ich eine eindeutige Erklärung im Internet?

Einen Anwalt würde ich erst am Montag finden.


Der Beitrag wurde von rheinfee bearbeitet: 14.Mar.2009 - 09:08
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Oldie
Beitrag 14.Mar.2009 - 09:47
Beitrag #4


multifunktionales Blond(s)chen
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ZITAT(rheinfee @ 14.Mar.2009 - 09:06) *
Eine Antwort brauche ich bis spätestens Sonntagnachmittag.

Besonders für die Urlaubsregelung. Wo finde ich eine eindeutige Erklärung im Internet?

Einen Anwalt würde ich erst am Montag finden.


Du kannst im Internet Angebote für Beratungen finden (kostenpflichtig), allles andere sind nur Textauslegungen, auf die ich nicht vertrauen würde ohne genaue Kenntnisse des Arbeitsrechtes.
Kannst Du keinen Deinen Betriebsräte erreichen?
Ansonsten hatte ich mal ein Standardwerk
[isbn="3423050063"]Arbeitsgesetz[/isbn] damit versuchte ich mir einen Überblick zu verschaffen. Rechtsberatung ersetzt es auf keinen Fall.

Allerdings würde ich in Deinem Fall, zuerst zum Betriebsrat gehen und mich um eine gütliche Einigung bemühen.
Dass der Resturlaub bis 31.3. nicht genommen werden kann und deshalb die Frist verlängert werden muss, würde ich mir schriftlich geben lassen.


edit:
Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Der Beitrag wurde von Oldie bearbeitet: 14.Mar.2009 - 09:49
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tara1
Beitrag 14.Mar.2009 - 09:56
Beitrag #5


mit neuen Ideen geladene Läuferin
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Hallo Rheinfee,

es kommt wirklich drauf an, was in deinem Vertrag steht. was hast du für einen vertrag? geregelt nach BAt? ich denke nicht, dass du einen Anwalt brauchst, denn ich höre raus, dass es bei euch einen Betriebsrat gibt! wende dich bitte sofort am Montag an den Betriebsrat, der für solche Dinge zuständig ist. Außerdem bleibt dir immer noch die Möglichkeit, dich an deine zuständige gewerkschaft zu wenden, selbst wenn du nicht Mitglied bist. Ein Arbeitgeber darf den genehmigten Urlaub kurfristig , aus betrieblichen Gründen , wieder canceln! Er darf dich ja sogar aus dem Urlaub zurückholen! dass du deinen resturlaub verschieben sollst, würde ich mir schriftlich geben lassen, weil dann verfällt er auf keinen Fall!!! , weil es dann Anordnung der Geschäftsführung ist. Wenn in deinem Vertrag steht, dass du Überstunden nach Bedarf leisten musst, sollte dort auch schriftlich festgehalten sein, wie du sie abfeierst oder ausbezahlt bekommst. Ist dies nicht im Vertrag hinterlegt, hast du schlechte karten. Bitte wende dich an den Betriebsrat oder an die gewerkschaft, um deinen Vertrag und deine Arbeitsbedingungen überprüfen zu lassen.


liebe Grüße

tara
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Hortensie
Beitrag 14.Mar.2009 - 13:38
Beitrag #6


"Jeck op Sticker"
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Userinnen-Nr.: 6.317



hallo rheinfee,
geh´zum betriebsrat, weil überstundenanordnungen und urlaubsplanungen mitbestimmungspflichtig sind. ein erstes beratungsgespräch bei einem anwalt ist meist nicht teuer, viele anwälte nehmen für das erste gespräch nichts. briefe kosten eine feste gebühr.
solltest du in einem ehemaligen BAT-Betrieb arbeiten, gilt (außer bei der kirche/bei der awo) der TVöD, den kann man auf der verdi-seite ansehen. dort stehen auch kontakttelefonnummern.

die nichtgenehmigung eines urlaubes kann für einen arbeitgeber sehr teuer werden. kosten wegen bereits gebuchtem urlaub und so weiter werden dann meist vom arbeitgeber "übernommen", aber diese ansprüche können nur in einer seriösen rechtsberatung (gewerkschaft/anwalt) ermittelt werden. auch kommt es darauf an, was branchenüblich ist.

in §26 TVÖD (auf der grundlage des bundesurlaubsgesetzes) steht, in absatz 2, dass wenn der resturlaub nicht bis zum 31.03. angetreten werden kann, dass er bis zum 31. mai angtreten werden muss.

bei überstunden kommt es darauf an, in welcher branche du arbeitest, aber hier weiss der betriebsrat bescheid.

verständnissfrage meinerseits: habt ihr einen betriebsrat oder einen personalrat oder eine mitarbeitervertretung?

lg
pantoffel
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rheinfee
Beitrag 14.Mar.2009 - 13:42
Beitrag #7


Gut durch
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Ich werde Montag wie gewohnt zur Arbeit gehen und meinen Urlaub klären.
Der Betriebsrat ist in Ordnung und eigentlich kann ich auch gut mit meinem Chef reden.

Bei mir steht sehr viel im Vertrag und wie meine Überstunden geregelt werden.
Wie mein freier Tag geregelt wird, hat es sich erledigt, wenn ich meinen Urlaub bekomme.
Sonst steht mir dieser auch noch zu.

Aber irgendwas läuft seit gestern völlig verkehrt. Oder es war ein ganz böser Scherz... (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif) ?

Jetzt kann ich nur abwarten.
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