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> GEZ - mögliche einsparung für verpartnerte
blue_moon
Beitrag 22.Dec.2009 - 21:08
Beitrag #1


strösen macht blau!
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Gruppe: Admin
Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



gegebenenfalls lassen sich (noch bis zum 31.12.2009) gebühren für die nutzung des autoradios aus 2006 zurückfordern, wenn die partnerin schon gebühren für die geräte zuhause zahlt. näheres erklärt die verbraucherzentrale hamburg.

bei den gez-gebühren sind nämlich laut bundesverwaltungsgericht verpartnerte mit ehegatten gleichzustellen.
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