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> Gleichberechtigung?
küken
Beitrag 25.Mar.2009 - 09:38
Beitrag #1


Gut durch
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Hallihallo Ihr Lieben,

ich habe da mal ne Frage. :-)
Ich kann es besser mit einem Beispiel erklären :-)

Wenn ZB. meine Partnerin durch einem Unfall ins Krankenhaus kommt, und ich Infos haben möchte durch Ärzte oder Schwestern, was müssen wir genau in die Wege leiten (Formel) damit wir auch Infos bekommen? So bekommt man sie ja nicht.

Ich habe keine Ahnung,

Vielen lieben Dank schon mal :-)

Liebe grüße euer Küken :-)
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daphine
Beitrag 25.Mar.2009 - 12:55
Beitrag #2


Suppenköchin
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Soweit ich weiß bekommt die Partnerin keinerlei Infos. Inwiefern eine eingetragene Partnerschaft das ändert, weiß ich leider nicht,
aber Informationen dazu gibt es sicherlich beim Lesben- und Schwulen Verband Deutschland e.V. -> www.lsvd.de

LG D.
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Liane
Beitrag 25.Mar.2009 - 19:24
Beitrag #3


Heiligenanwärterin
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Am sichersten wäre vermutlich, Ihr würdet einander schriftliche Informations-Berechtigungen ausstellen.
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McLeod
Beitrag 25.Mar.2009 - 22:46
Beitrag #4


mensch.
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google mal nach Patientenverfügung und lass Dich / lasst Euch ggf. von einer netten Rechtsanwältin und Notarin zum Thema Vollmachten beraten. Gute Freundinnen sagen, sie haben alles was die Lebenspartnerschaft hergeben würde an Rechten auch via Vollmachten hinbekommen. Ich bin da aber keine Expertin um das zu beurteilen. Und ich glaube auch dass die aktuellste Erbschaftsrechtsreform Lebenspartnerschaften nun noch etwas ermöglicht, was nicht notariell oder nur sehr kompliziert über vorverfügte Schenkungen möglich wäre.

McLeod
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küken
Beitrag 27.Mar.2009 - 11:34
Beitrag #5


Gut durch
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Vielen lieben Dank für eure Tipps. (IMG:style_emoticons/default/bounce.gif)

Ich hatte nämlich überhaubt gar keine ahnung (IMG:style_emoticons/default/patsch.gif)

Ich mache mich dann mal schlau (IMG:style_emoticons/default/rolleyes.gif)


DANKE (IMG:style_emoticons/default/flowers.gif)
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sophialein
Beitrag 27.Mar.2009 - 20:30
Beitrag #6


Gut durch
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Ich war mit meiner Ex bei einer Anwältin. Diese hat uns zu einer "Vorsorgevollmacht" und einer gegenseitigen "Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht" geraten, auch zu einer "Patientenverfügung". Das war alles gut und richtig so!
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küken
Beitrag 28.Mar.2009 - 17:10
Beitrag #7


Gut durch
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Dankesehr ;-) (IMG:style_emoticons/default/bounce.gif)
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Bilana
Beitrag 03.Apr.2009 - 12:29
Beitrag #8


Capparis spinosa
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Was Sophia schreibt ist absolut richtig. Eine selbst unterzeichnete Patientenverfügung ist rechtlich nicht bindend für den behandelnden Arzt. Manch ein Arzt, eigentlich viele sind kulant, da sie froh sind im Ernstfall eine Ansprechpartnerin zu haben.
Aber auf dieses Glück würde ich im Ernstfall nicht hoffen wollen. man weiß einfach nicht, an wen man gerät. Also leiber rechtlich absichern.
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