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> Hass-Prediger/Todesstrafe für Homosexuelle, LSVD schaltet Staatsanwaltschaft ein
daphine
Beitrag 11.Jun.2009 - 15:30
Beitrag #1


Suppenköchin
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Aus dem LSVD- Pressenewsletter:

Auftritt des Hass-Predigers verbieten

Proteste gegen Bilal Philips

Der islamische Prediger Bilal Philips, der die Todesstrafe für Schwule fordert, hält heute Abend einen Vortrag in Stuttgart. Dazu erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir sind entsetzt darüber, dass der islamische Hass-Prediger Bilal Philips heute in der Kulturhaus Arena in Stuttgart auftreten soll. In einem 18-minütigen, im Internet zugänglichen Video rechtfertigt Philips die Tötung Homosexueller.

Unseres Erachtens erfüllen die Ausführungen von Herrn Philips den Tatbestand der Volksverhetzung. Derartiges Gedankengut darf kein öffentliches Gehör bekommen.

Die von Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Glaubensfreiheit wird missbraucht, wenn zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und zur Tötung Homosexueller aufgerufen wird. Artikel 4 GG findet seine Grenzen in der Werteordnung der Verfassung, insbesondere in Artikel 1 GG, der die Unantastbarkeit der menschlichen Würde garantiert.

Der LSVD hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart informiert und die Prüfung eines Verbotes gefordert.

Das Kulturhaus Arena distanziert sich von homophoben Äußerungen und religiösem Extremismus, sieht sich aber an den Mietvertrag mit dem Veranstalter, der IBK Braunschweig e.V., gebunden.

Weitere Vorträge von Bilal Philips sind in Dortmund (Beyaz Saray Halle) in Berlin (Al-Nur-Moschee) und in Hannover geplant. Die in der Neuköllner Al-Nur-Moschee (Berlin) geplante Veranstaltung wurde nach heftigen Protesten abgesagt.

LSVD - Pressestelle, Pressesprecherin, Renate H. Rampf, Chausseestr. 29, 10115 Berlin. Tel.: 030 - 78 95 47 78, Fax: 030 - 78 95 47 79, E-Mail: Presse@lsvd.de, www.lsvd.de


--
ps: Meiner Meinung nach sollte die Mißachtung der Menschenrechte und Aufruf zum Mord ausreichend sein, einen Mietvertrag aufzuheben!
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anuk
Beitrag 11.Jun.2009 - 17:42
Beitrag #2


Forumsphantom
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Unglaublich, das sowas überhaupt genehmigt wird. Anscheinend wurde es auch schon vom Verfassungsschutz geprüft, aber offensichlich ohne Erfolg. Erschreckend was der Typ so von sich gibt, unter anderem auch die Befürwortung der Heirat von 9-jährigen Mädchen. (IMG:style_emoticons/default/mad.gif)


Nun, bleibt zu hoffen, das diese Meldung hier stimmt und das ganze abgesagt wurde.
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Goddess
Beitrag 11.Jun.2009 - 19:05
Beitrag #3


Naschkatze
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eine Schande für die Menschheit, wenn da ein Prediger den Raum für seine Interessen bezüglich der Tötung Homosexueller bekommt.
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robin
Beitrag 11.Jun.2009 - 23:29
Beitrag #4


I lof tarof!
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Warum darf ein durchgeknallter überhaupt ungestraft solchen scheiß öffentlich machen?!
(Wieso "prediger"? Was er sagt ist nur gewaltverherrlichung)
Diese un-art der "toleranz" wird hoffentlich nicht irgendwann ganz nach hinten losgehen!
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anuk
Beitrag 12.Jun.2009 - 09:26
Beitrag #5


Forumsphantom
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Ich hab mir gestern teilweise seine "Äusserungen" angetan und denke, dass die bei einigen Muslime garnicht so selten sind. Er spricht davon wie Allah alle bestrafen (brandmarken etc. (IMG:style_emoticons/default/shudder.gif) ) wird, die nicht in seinem Sinne leben. Aber was das schlimme ist, er bestimmt was gut und schlecht ist und ruft dazu auf diese schlechten Dinge zu rächen und zu bestrafen. Betroffen sind doch hier ganz viele, Frauen, Homosexuelle, Kinder, alles was nicht in diese Religion passt. Wie gesagt, ich befürchte, dass viele so denken, denn "Ehrenmorde" haben doch den ähnlichen Hintergrund. Leider bleibt uns nichts, ausser solchen fanatischen keinen öffentlichen Raum für ihre Ausserungen zu bieten.

(IMG:style_emoticons/default/sad.gif) anuk
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daphine
Beitrag 12.Jun.2009 - 12:37
Beitrag #6


Suppenköchin
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Es sind die ewig gestrigen, die immer noch ein Feindbild benötigen,
weil sie nicht fähig sind, Frieden in sich selbst zu finden.
Gibt es eigentlich kein Einreiseverbot für Radikalmordaufhetzer in unserer schönen Republik?
Weiß jemand, ob die Veranstaltung in Stuttgart stattgefunden hat?

LG

D.
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