ZITAT(Liane @ 29.Oct.2009 - 14:58)

Aber Ihr könnt die Krankmeldung doch einfach mitnehmen - ob Ihr dann nicht zur Arbeit geht, könnt Ihr ja immer noch entscheiden. Für einen erneuten Besuch müsst Ihr ja nochmals bezahlen - und Ihr müsst Euch ein zweites Mal hinschleppen.
Oder läuft das in Deutschland anders?
Noch zahlen gesetzlich Versicherte 1 mal pro Quartal 10 E Praxisgebür. (Und das gleiche nochmal, wenn man eine Zahnbehandlung braucht, beim Zahnarzt).
Aber im Koalitionsvertrag steht ja nun:
Zitat:
"Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren überführen."
Was immer das bedeuten soll?
Hoffe, ich habe jetzt nicht gegen irgendein Copyright verstoßen! edit: Ach ja, und zum eigentlichen Thema: Ich tue mich immer schwer damit, im Urlaub zum Arzt zu gehen und mich krank schreiben zu lassen. Irgendwie hab ich dann immer ein schlechtes Gewissen, auch wenn ich weiß, dass Urlaub zur Erholung da ist.
Aber was der Kopf weiß, kann im Bauch trotzdem ein Grummeln verursachen, oder?