gegebenenfalls lassen sich (noch bis zum 31.12.2009) gebühren für die nutzung des autoradios aus 2006 zurückfordern, wenn die partnerin schon gebühren für die geräte zuhause zahlt. näheres erklärt die verbraucherzentrale hamburg.

bei den gez-gebühren sind nämlich laut bundesverwaltungsgericht verpartnerte mit ehegatten gleichzustellen.