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Vollansicht: Grünanlagen und Anwohner
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ella1
Ich bin ja einiges gewohnt in Berlin. Ich habe auch immer im Sommer brav den Baum vorm Haus an der Straße gegossen so wie in Berlin halt üblich (da die stadt kein Geld dafür hat).

Ich akzeptiere dass es nicht möglich ist von Spandau nach Kladow zu fahren mit Schneeräumern. Dass wir hier die Gehwege freiräumen (und voll haften) und die Bushaltestellen gleich mit. Die Stadt ist arm sollen sie unsere Grundsteuer halt im Zentrum anlegen.

Nun klagt Berlin gegen Anwohner in Schöneberg. Es geht um einen Park. Die Erschließung des öffentlichen Grüns kostetet 2004 1,7 Millionen Euro. Nun klagt die Stadt das Geld von den Anwohnern (200 m Luftlinie) ein.

Es erscheint mir konsequent, dass dies auch in anderen Regionen geschehen wird (wenn's in Berlin geht, es ist noch kein endgültiges Urteil da aber die Anwohner müssen trotzdem schon mal zahlen).

Quelle

Was mir aufstößt sind u.a. diese 200m welche Anwohner in die Kosten einbeziehen. jene die 210m weg wohnen zahlen nicht.

Sind öffentliche Parks überhaupt Anwohnersache?

Haben diese Anwohner dies beschlossen, den Park an dieser Stelle?

Hier wohnen wir ca. 2 km vom See weg. Ich gebe zu wir nutzen ihn, wie so mancher Berliner der gern "Böötchen" schaut. In Hannover liegt der größte Stadtwald Europas verdammt nah an der Wohnung.

Nun ich sehe in Zukunft, dass Wohnlage ganz anders beurteilt wird. Dann heißt es nicht mehr lass uns an den Park ziehen sondern lass uns möglichst weit entfernt wohnen, sonst wirds teuer.

Ok, die Anliegerstraßen zahlen wir auch. Nach diesem Winter kommt sicherlich einiges an Kosten. Dabei fahre ich kein Auto sondern nur Motorrad (auch nur straßendschonend nicht im Winter).

Aber diese Ausweitung der Kosten der Einzelnen für die Allgemeinheit finde ich gerade ausufernd.

Sin
Hallo Ella1,

Erschließungsbeiträge sind durch die Bereitstellung von Infrastruktur eine Sache der Gemeinde.
In Berlin Schöneberg wohl eine Sache des Bezirks.

Grünanlagen fallen auch unter das Thema Infrastruktur und sind lt. Gesetz bis fast 90 % (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) von den Anliegern zu tragen, da sie dadurch einen Vorteil erlangen (höheren Marktwert der Immobilie, gesteigerter Erholungswert etc. ).

Beiträge für die erstmalige Erstellung von infrastrukturellen Anlagen werden aufgrund des Kommunalabgabengesetzes, des Baugesetzbuches und des Erschließungsbeitragssatzes erhoben.

Normalerweise sind die Gemeinden so "nett" und konzipieren die öffentlichen Grünanlagen als "Übergeordnete Grünanlagen", die sie dann zu 100 % selbst finanzieren. Das liegt rein im Ermessen der Gemeinde oder in Berlin - des Bezirkes. (So geschehen in Neukölln).

Zur 200m - Grenze gab es ein Urteil, welches auch alle nur gestreiften Grundstücke innerhalb des 200m - Radius zahlen lässt.

Angesichts der knappen Haushaltskassen finde ich die Ausgleichsmaßnahme bis zu einem gewissen Betrag erträglich.

lg
Sin
ella1
Ok, Du findest sie erträglich. Bis auf Einzelfälle sind sie das vermutlich auch. Wobei durchaus auch Familien bei einer Straßenerneuerung an ihrem Anteil pleite gingen.

Es sind natürlich versteckte, zusätzliche Steuern.

Normalerweise kostet eine Immobilie nach dem Wohnwert. Das stimmt. Wenn der Wohnwert (an sich) wieder etwas kostet hast Du wenn's dumm läuft doppelte Kosten.

Natürlich gibt es für alles Gesetze. Natürlich zahlt eine wenns sie erwischt.


Der Kläger wird es auf die Mieten umlegen.

Rein menschlich kann ich Aufregung verstehen. Z.B. in Bezug auf die 200 m Radius.
Ich glaube das das bislang anders gehandhabt wurde hat seinen Sinn im berühmten "sozialen Frieden" und weil es einfach schlecht zu verkaufen ist diese gesetzliche Logik.



McLeod
ZITAT(ella1 @ 19.Feb.2010 - 10:15) *
Normalerweise kostet eine Immobilie nach dem Wohnwert. Das stimmt. Wenn der Wohnwert (an sich) wieder etwas kostet hast Du wenn's dumm läuft doppelte Kosten.


Hm? Verstehe ich jetzt nicht. Die Herstellungskosten für den Park werden umgelegt, so wie die erstmalige Erschließung mit z.B. einem Abwassersystem (ja, es gibt Häuser, die haben einen Schmutzwasser"tank", weil es keine Kanalisation in ihrer Straße gibt). Damit sind sie von den Immobilienbesitzenden geleistet. Die geben sie ggf. weiter an die nächsten Kaufenden. Oder sogar: sehr wahrscheinlich. Die nächsten Besitzer/innen zahlen dann nicht nochmal an die Stadt.

Oder was hab ich falsch verstanden...? (Ich bin mir ziemlich sicher, es liegt an meinem Lesen)

McLeod, die die Reichweite von Parks für viel größer hält, als 200 Meter.
ella1
Nun ja....wer nach 2004 dort etwas gekauft hat zahlte ggf. auch mehr wegen der Infrastruktur. Nun zahlt er nochmals für die Schaffung dieser Struktur.

Ich gehe mal davon aus, dass ggf. die Mieten steigen wenn der Park umgelegt wird, im Radius von 200m.
(Wenn das geht...aber da die Grundsteuer umlegbar auf Miete ist sind es vermutlich auch diese Kosten. Irgendeinen Weg wird es schon geben z.B. für den Vermieter von Wohnungen der jetzt 145.000 Euro zahlen soll).

Ich denke auch dass der Radius der Parkbenutzer über 200 m liegt.

Ich wünschte, wenn es sich "einbürgert" (und nicht nur Schöneberg ist arm), dass an der "Gerechtigkeit" der Zahlungsverpflichteten gearbeitet wird.

Zudem wünschte ich, dass eine Stadt vorab klarstellt welche Kosten sie auf Bürger umlegt. Nicht nach vier Jahren plötzlich einfordern (2004 Park gebaut und 2008 Rechnungen an die Anwohner geschickt).
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