http://www.lsvd.de/presse/0407061.html
zwar schon vom 6.7.04, aber trotzdem ganz interessant.
QUOTE |
[...] Unmissverständliche Aussage des Papiers, das der FR vorliegt: Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der auch ein eingeschränktes Adoptionsrecht für schwul-lesbische Paare vorsieht, "verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben". Die geplante Regelung, dass Lesben und Schwule künftig das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ihres Lebenspartners adoptieren dürfen, verbessere die Rechtsstellung des Kinder "erheblich". [...] (kompletter Text aus der fr) |