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Vollansicht: Brautstrauß?
Die gute alte Küche - in neuem Gewand > Allgemeines > Eingetragene Partnerschaft und Ehe
Neli1104
Hallo Ihr Lieben!

Am 7.September ist es bei uns soweit und wir werden uns verpartenern.
Bei der Planung stoßen wir nun auf die Frage wie das denn ist bezüglich des Brautstraußes. Tragen dann beide einen, oder nur einer von uns oder ist es womöglich gar nicht üblich einen Brautstrauß zu nehmen?
Zudem würden wir gern von Euch schon Verpartnerten ob sich Eure Lohnsteuerklassen geändert haben, denn wir haben gehört das wir in der 1 bleiben.
Ich danke Euch schon mal Vorab für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

Neli fly.gif
Polly
Hallo,

als üblich kann man einen Braustrauß bei einer Verpartnerung bisher wohl nicht bezeichnen. Gibt es da überhaupt schon Konventionen? Lass uns mal noch zweihundert Jahre warten.

Meine Frau und ich hatten beide unseren eigenen Brautstrauß; beide bestanden aus ähnlichen Blumen, hatten aber eine ganz unterschiedliche Form. Geworfen haben wir sie beide, leider. Ich hätte inzwischen ganz gerne einen zur Erinnerung, zumal meiner auf keinem Foto auftaucht.

Zu deiner zweiten Frage: Ja, ihr bleibt beide in Steuerklasse 1. Schlimm, aber wahr.
nelly
Ich habe auch eine Frage:

was habt ihr denn euren Arbeitgeber gesagt (muss frau das eigentlich): ?

was steht auf der Lohnsteuerklasse drauf? ledig? verheiratet?

bei formularen, was kreuzt ihr an? ledig? verheiratet?

herzlichst
nelly
dandelion
@nelly: neuere Formulare (in meinem Fall Immatrikulationsantrag, Versicherungsantrag u.ä.) beinhalteten bereits eine Checkbox für Lebenspartnerschaften. Wie das bei seit 30 Jahren unveränderten Formularen ist - keine Ahnung.
Polly
Im Allgemeinen bitte ich darum, dass der oder die Ausfüllende handschriftlich ein Kästchen mit "EP" hinzufügt. Nicht nur aus Prinzip, sondern weil es eben ein eigener rechtlicher Status ist, der sich sowohl von dem einer Ledigen als auch einer Verheirateten unterscheidet.

Dem Arbeitgeber habe ich gar nichts gesagt, das macht das Finazamt schon von allein. Außerdem interessiert es ihn eigentlich nicht, weil es für ihn keine Konsequenzen hat.
sja
@Polly: Das kommt auf den Arbeitgeber an. Es gibt durchaus Fälle/Arbeitgeber, wo jenseits der steuerlichen Regelungen die Eingetragene Partnerschaft Auswirkungen auf das Gehalt hat z.B. bei Ortszuschlägen im öffentlichen Dienst, die Familienstandsabhängig sind.
Außerdem gibt es je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber auch andere Leistungen. So z.B. Sonderurlaub für die Hochzeit, die teilweise auch für eingetragene Partnerschaften übernommen werden.

P.S.: Wieso sollte das Finanzamt den Arbeitgeber über die ELP informieren? Auch bei normalen Hochzeiten ist es der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber informiert, nicht die Stadt oder das Finanzamt.

Eine ehemalige Kollegin hat mal still und "heimlich" heterosexuell geheiratet und dem Arbeitgeber nichts mitgeteilt. Als irgendwann in einem Privatgespräch die Mitarbeiterin der Personalabteilung das Monate später mitbekam hat sie ihr erst mal den Kopf gewaschen, weil ihr auf die Tour diverse Gelder entgangen sind, da die erst ab Eingang der Info beim Arbeitgeber gewährt werden konnten.

Polly
QUOTE (sja @ 28.Jun.2005 - 23:45)
@Polly: Das kommt auf den Arbeitgeber an. Es gibt durchaus Fälle/Arbeitgeber, wo jenseits der steuerlichen Regelungen die Eingetragene Partnerschaft Auswirkungen auf das Gehalt hat z.B. bei Ortszuschlägen im öffentlichen Dienst, die Familienstandsabhängig sind.
Außerdem gibt es je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber auch andere Leistungen. So z.B. Sonderurlaub für die Hochzeit, die teilweise auch für eingetragene Partnerschaften übernommen werden.

P.S.: Wieso sollte das Finanzamt den Arbeitgeber über die ELP informieren? Auch bei normalen Hochzeiten ist es der Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber informiert, nicht die Stadt oder das Finanzamt.

Du hast Recht, im Öffentlichen Dienst kann das relevant sein, daran habe ich nicht gedacht.

Wieso das Finanzamt den Arbeitgeber informieren sollte? Steht denn nicht der Familienstand auf der Lohnsteuerkarte oder täusche ich mich da? Vielleicht ist es auch nur die Steuerklasse, da ändert sich natürlich nichts. Ich dachte nur daran, weil sich meine Religionszugehörigkeit mal geändert hat. Das habe ich auch niemandem mitgeteilt, abe rim nächsten Jahr stand es auf der Lohnsteuerkarte.
Liane
Eingetragen Partnerschaft hat mit Konvention nicht so viel zu tun, also gibt's da keine Regel

Gruss von Liane, die sich generell ungern Konventionen unterordnet wink.gif

P.S.: Wünsche Euch einen ganz schönen 7.September bluemele.gif
Rainbowwoman
Hallöchen,
erst einmal einen wundervollen Tag am 7.9.
Wegen der Konventionen schließe ich mich den Vorrednerinnen an- wartet einfach 200 Jahre- aber vielleicht interessieren Euch ja auch "Einzelentscheidungen":

Also wir hatten Beide einen "Verpartnerungsstrauß" in den Regenbogenfarben. Einer flog zu unserer besten Freundin (bis dahin sowas von Hetero), die promt noch im selben Jahr mit einer Frau zusammenkam und sogar 500Kilometer weit weggezogen ist deswegen flowers.gif
Den anderen haben wir mit nach Hause genommen... tja, dass kann wohl kein Heteropaar von sich sagen.
Alles Gute für Euch und Eure gemeinsamen Pläne
rainbowwoman
P.S. würde mich freuen von Eurer Entscheidung zu hören
Neli1104
Hallo,

vielen Dank für die netten Antworten. Mittlerweile sind wir soweit das wir beide einen "Verpartnerungsstrauß" nehmen werden. Allerdings werden wir keinen werfen, da wir nur mit unseren Eltern und Geschwistern, die alle verheiratet sind, den Tag verbringen werden. Wir werden uns im Leuchtturm am Kap Arkona eintragen lassen. Ich bin sehr gespannt darauf. Wir wollten einen schönen Rahmen wenn es dann doch schon nicht so spektakulär werden wird wie bei Heteropaaren.
Gestern haben wir den Antrag gestellt, auf dem Landratsamt. Ich bin so froh das wir einen anderen Ort gefunden haben, denn da ist es wirklich scheusslich. War aber allerdings alles andere als einfach. Unsere Standesbeamtin hat bis ins Innenministerium telefoniert um uns die Verpartnerung auf Rügen zu ermöglichen.
Ja die CDU läßt grüßen mit ihrer konservativen Einstellung. Wenn die an die Regierungsmacht kommen dann guten Nacht.
Das wir weiterhin in der Steuerklasse 1 sein werden zeigt das noch eine Menge Veränderungen notwendig sind bis man von einer lückenlosen Gleichstellung reden kann, von dem Erbrecht mal ganz zu schweigen.

Liebe Grüße

Neli
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