Hilfe - Suche - Userinnen - Kalender
Vollansicht: Heute im Bundestag
Die gute alte Küche - in neuem Gewand > Allgemeines > Eingetragene Partnerschaft und Ehe
sophialein
Heute sind mal wieder wichtige Entscheidungen im Bundestag gefallen:

- Lesben und Schwule dürfen nun Kinder ihrer Partnerin/ihres Partners adoptieren.
- Es kann künftig gewählt werden, ob Gütertrennung oder nicht
- Bei Trennungen gibt es künftig eine Unterhaltspflicht für die Partner
- im Todesfall haben wir die gleichen Rechte wie Heteros

Genaueres weiß ich noch nicht, aber ich finds klasse, daß da Bewegung reinkommt...

Sophialein
marietta
Ich habe im Frühstücksfernsehen dazu ein Interview mit der Justizministerin Brigitte Zypries gesehen. Dieser bescheuerte Yobatay fragte sie doch tatsächlich, ob Kinder die Adoption später rückgängig machen könnten, wenn sie fest stellen, dass sie nicht vomn homosexuellen Partner adoptiert werden möchten mad.gif

Hat eigentlich jemals jemand die Frage gestellt, ob adoptierte Kinder in Hetero-Familien das auch können??? flaming.gif

Interessant fand ich auch zu erfahren, dass es erst ca. 5000 registrierte Homo-Ehen gibt. Ganz schön wenig. Vielleicht werden es jetzt ja ein paar mehr, ich hoffe es.
Mausi
QUOTE (marietta @ 29.Oct.2004 - 19:39)
Interessant fand ich auch zu erfahren, dass es erst ca. 5000 registrierte Homo-Ehen gibt. Ganz schön wenig. Vielleicht werden es jetzt ja ein paar mehr, ich hoffe es.

Als die HomoEhe damals zugelassen wurde, haben in dem Landkreis in dem ich jetzt wohne (und der is scho groß) sich 12 Paare trauen lassen.
Danach ging es stetig zurück.
Und wir waren im Mai (da haben wir uns angemeldet) die 1. die sich angemeldet hatten, aber es kam wohl noch ein Paar später im Jahr.
Das wunderte uns sehr, allerdings mussten wir auch in die Kreisstadt gehen, weil in unsrer Kleinstadt das nicht geht (da gibts ja auch kein Landratsamt dry.gif mad.gif ).
In Stuttgart z.B. ist das Heiraten nur in 2 Randbezirken (wirklich Randbezirke) falls es wem was sagt Untertürkheim und Weilimdorf möglich.
Das hätten die nicht weiter von der Innencity weg gestatten können.
In der Stadt darf man das nicht.. gibt es das nicht.
Auf welchem Amt allerdings weiß ich nicht *grübel*.

Auf jeden Fall freu ich mich da total drüber (wie schon in nem andern Thread zum Ausdruck gebracht) und bin auch einfach froh, dass was in Bewegung kommt.

Gruß
Mausi
robin
erstmal vorweg: ich halte nix von der ehe, egal in welcher zusammensetzung, aber ich wundere mich über die 5000 hochzeiten nicht. Ich kenne viele, die heiraten würden, wenn es auch eine wirklich 'heirat' wäre, mit all den gesetzlichen sperenzchen, die heteros vorbehalten sind. Ansonsten (wie es bislang ist) würden sie sich nur ver*****t fühlen! dry.gif
Kesa
QUOTE (robin @ 31.Oct.2004 - 13:07)
Ich kenne viele, die heiraten würden, wenn es auch eine wirklich 'heirat' wäre, mit all den gesetzlichen sperenzchen, die heteros vorbehalten sind. Ansonsten (wie es bislang ist) würden sie sich nur ver*****t fühlen!  dry.gif

Ich habe in meinem Bekanntenkreis nur zwei lesbische Paare. Mit dem einen kam das Thema (noch) nie zur Sprache, aber das andere sieht die Sache ganz genau so!
Rieke
In meinem Bekanntenkreis gibt es nur ein verpartnertes Paar.
Für mich wäre das gar nichts, wäre es für mich auch wenn ich Hetera wäre, nie was gewesen.

Ich würde mich nur verpartnern, wenn ich sterbenskrank wäre und meiner Partnerin die Erbschaftssteuer ersparen bzw. sie nach meinem Tod finanziell absichern möchte.

Es ist schön, dass langsam mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich festgelegt werden. Denn ich fand es schon sehr befremdlich, dass diese Partnerschaften zwar möglichst viele Pflichten übernehmen sollten, aber keine Rechte hatten.
Polly
Die im Bundestag bereits beschlossene Anpassung der Rechte in eingetragenen Partnerschaften hat nun auch den Bundesrat passiert. Die CDU hat nicht etwa dagegen gestimmt, sondern sich nur enthalten, o Wunder!
sophialein
Hallo, ich hab mal ne Frage. Ich hab mich noch nciht wirklich in diese neue Gesetzeslage reingekniet, aber vielleicht könnt ihr mir auch helfen...

Die Stiefkindadoption - sie ist nur möglich,wenn frau verpartnert ist und der "erzeuger" einverstanden. Soweit klar. Jetzt ist die Frage, was passiert, wenn der "Erzeuger" anonym ist, z.B. über ne Samenbank. Und ist es dann so, daß wenn der Erzeuger zustimmt, daß er dann von allen Unterhaltszahlungen entbunden wird und diese auf die Co-Mutter entfallen? Das wäre ja eine Sensation. Aber ich vermute mal, daß das leider nicht inbegriffen ist...

Lieben Gruß an alle
Sophialein
sophialein
Hab jetzt zumindest mal rausbekommen, daß bei Stiefkindadoptionen bei Heteros sämtliche Pflichten (Unterhalt, Erbrecht...) aufgehoben werden... wink.gif
shark
Grundsätzlich werden bei Stiefkindadoptionen, unabhängig davon ob in Hetero-Ehen oder Homo-Partnerschaften, sämtliche Ansprüche auf Personensorge an den "Adoptiv-Elternteil abgetreten. Dadurch bestehen auch keine Unterhalts- oder Erbansprüche an den biologischen Vater mehr. Bei Insemination durch Samenspende einer Samenbank ist auch kein Einverständnis des -ja ohnehin unbekannten- biologischen Vaters notwendig.
Grundsätzlich gilt: Ist in der Geburtsurkunde kein biologischer Vater angegeben oder nachgetragen, muss auch von nirgendwo eine Adoptionserlaubnis eingeholt werden.
Unterhaltsansprüche hat das Kind gegen die sorgeberechtigte biologische Mutter und die Adoptivmutter (im Fall einer lesbischen Lebenspartnerschaft).
sophialein
hallo shark,

super, vielen dank für die auskunft! das ist ja für die spender klasse, so müssen sie bei einer adoption keine angst mehr haben,daß sie doch irgendwann zu unterhalt hinzugezogen werden. das kann ja echt bedeuten,daß viel mehr männer nicht mehr anonym bleiben wollen, was ich persönlich zum wohl des kindes toll fände!
shark
Vorsicht: das gilt wirklich nur für anonyme Spender.
Kennt die biologische Mutter den Samenspender und fordert im Namen ihres Kindes irgendwann Unterhaltszahlungen von ihm, dann bekommt das Kind auch Unterhalt.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn der Vater unbekannt ist, dann geht so eine Stiefkindadoption relativ einfach vonstatten.
Ist der biologische Vater bekannt (und beurkundet, entw. in der Geburtsurkunde oder durch spätere Vaterschaftsfeststellung) muss dieser seine Einwilligung erteilen.
Und vom Moment der Adoption an, gilt das Kindschaftsrecht für die Familie biolog. Mutter,Adoptivmutter,Kind bzw vv im Fall einer schwulen Partnerschaft.
sophialein
Ja, das hab ich schon auch so verstanden. wink.gif
Ich frag mich grad, wie das dann konkret ist. Ich beantrage praktisch,das Kind meiner Partnerin zu adoptieren. Der Spender ist anonym (aber nicht von einer Samenbank). Trotzdem werden die fragen, wie meine Freundin denn zu dem Kind gekommen ist. Und dann? Ach,dann geht die Lügerei wieder los, von wegen Urlaubsflirt oder OneNightStand? Naja, noch ist es ja nicht soweit bei uns...
Vielleicht ists ja auch doch nciht so kompliziert,weil ich ja im Falle der Adoption unterhaltspflichtig bin. Da geht dem Staat ja kein Geld verloren.

Es tut sich was, das gefällt mir...
Dieses ist eine vereinfachte Darstellung unseres Foreninhaltes. Um die detaillierte Vollansicht mit Formatierung und Bildern zu betrachten, bitte hier klicken.
Invision Power Board © 2001-2024 Invision Power Services, Inc.