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> Urteil: "Keine ELP - keine Bedarfsgemeinschaft"
regenbogen
Beitrag 23.Jul.2005 - 22:47
Beitrag #1


a.D.
************

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Beiträge: 8.380
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 5



Homosexuelle Partnerschaften, die nicht als Lebenspartnerschaften eingetragen sind, werden nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund nicht als "Bedarfsgemeinschaften" gewertet. Das bedeutet, dass die PartnerInnen einander - anders als heterosexuelle PartnerInnen in eheähnlicher Gemeinschaft - im Falle von Arbeitslosigkeit nicht gegenseitig unterstützen müssen; bei der Berechnung des ALG II für den/die arbeitslose/n PartnerIn werden Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin nicht angerechnet.

ausführlich

Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 23.Jul.2005 - 22:48
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Fledi
Beitrag 23.Jul.2005 - 22:56
Beitrag #2


...
************

Gruppe: Members
Beiträge: 17.466
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 17



für mich nur insofern interessant, als dass ich mir die zukünftigen Entscheidungen diesbezüglich genauer anschauen werde.

Eine positive Entscheidung für den Moment, aber ich denke nicht, dass sie sich über langanhaltenden Zeitraum realisieren läßt.

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noname2
Beitrag 25.Jul.2005 - 12:31
Beitrag #3


Fürstin Pückler
*********

Gruppe: Gesperrt
Beiträge: 227
Userin seit: 10.04.2005
Userinnen-Nr.: 1.457



Sehr komisches Urteil, wie ich finde, vor allem die Begründung: Wenn ein "ehe-ähnliches" Verhältnis zu der Annahme derselben "Bedarfsgemeinschaft" führt, wie man sie einer Ehe zuschreibt, dann müßte ein "elp-ähnliches" Verhältnis zu der Annahme derselben "Bedarfsgemeinschaft" führen, wie man sie einer ELP zuschreibt.

Ganz davon abgesehen, daß eine ELP so irrsinnig viele Ähnlichkeiten mit der Ehe hat, (bis dahin, daß der Begriff "eingetragene Lebenspartnerschaft" letztendlich eine Paraphrase für eine zivilrechtliche Ehe ist), daß man sie natürlich auch als "eheähnlich" bezeichnen kann.

Da muß ein Richter eine ganz schön heterosexistische Eheideologie gehabt haben, um ein Urteil zu sprechen, das dem Staat sogar finanzielle Nachteile bringt - nur um des Prinzips willen. ;) Bin gespannt, ob sich das halten kann.
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