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> doppelte staatsbürgerschaft, frage dazu
rowan
Beitrag 17.Sep.2005 - 19:37
Beitrag #1


Gut durch
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hallo,

ich habe mal eine frage. im spiegel habe ich eben gelesen, dass vielen türken die abschiebung droht wenn sie die deutsche sowie die türkische staatsbürgerschaft haben. artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,374694,00.html

ich selber bin ebenfalls doppelstaatsbürgerin (deutsch und österreich), allerdings nur in deutschland (auch gemeldet als doppelstaatsbürgerin). in österreich wird die deutsche staatsbürgerschaft nicht anerkannt, nach dortigem recht bin ich wohl ausschliesslich österreicherin. als ich damals in wien gewohnt habe und mich mit deutschen pass anmelden wollte (hatte bis dato nur immer den deutschen pass da ich immer in deutschland gewohnt hatte) habe ich probleme bekommen. sie sagten sogar, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mich in österreich als deutsche ausweise, daher musste ich einen österreichischen pass beantragen. natürlich habe ich nun keine angst bezgl. abschiebung, österreich gehört ja auch zur EU. mich würde aber interessieren, ob doppelstaatsbürgerschaften in deutschland grundsätzlich verboten sind? werde ich eine staatsbürgerschaft (die deutsche, da ich in österreich gezwungen bin, mich als österreicherin auszuweisen) abgeben müssen? muss ich andere konsequenzen befürchten (straffällig aufgrund doppelstaatsbürgerschaft oder irgendwas)? kennt sich da jemand näher mit aus?

der artikel hat mich doch etwas verunsichert :gruebel:
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rebecca
Beitrag 17.Sep.2005 - 20:25
Beitrag #2


Immer noch gut durch
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der fall mit den doppelten staatsbürgerschaften ist hamburg sehr akut und ist auch durch die presse gegangen. wenn ich micht recht erinnere war niemals von abschiebung die rede, nur dass eine neue aufenthaltserlaubnis erteilt werden müsse.

meines wissens besteht in deutschland ein verbot der doppelstaatsangehöriglkeit. nur in selektiven fällen (etwa bei kindern binationaler ehen, bei denen das kind durch geburt in deutschland die deutsche staatsangehörigkeit erhalten hat) bestehen ausnahmen von dieser regelung.

in der heutigen ausgabe einer hamburger zeitung steht zudem, dass türkische staatsangehörige mit deutscher dopplestaatsangehörigkeit nicht zur wahl zugelassen sind und nicht wählen dürfen.

Weiteres siehehier
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rowan
Beitrag 17.Sep.2005 - 21:50
Beitrag #3


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QUOTE (rebecca @ 17.Sep.2005 - 21:25)
meines wissens besteht in deutschland ein verbot der doppelstaatsangehöriglkeit. nur in selektiven fällen (etwa bei kindern binationaler ehen, bei denen das kind durch geburt in deutschland die deutsche staatsangehörigkeit erhalten hat) bestehen ausnahmen von dieser regelung.


ah ja, danke für die info, dann falle ich in die kategorie der binationalen eltern.

was die türkei-deutsch-doppelstaatsbürger anbelangt, habe ich es so verstanden, dass die aufenthaltsgenehmigung neu beantragen müssen wie du geschrieben hast. allerdings haben sich wohl die bedingungen dafür verändert und somit würden viele keine neue aufenthaltsgenehmigung bekommen und somit das land verlassen müssen :was:
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rebecca
Beitrag 18.Sep.2005 - 05:57
Beitrag #4


Immer noch gut durch
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sowie ich den artikel verstanden habe, gilt dies für eine neue deutsche staatsbürgerschaft (sprachtest, etc.). es wird demnach so gehandelt als ob niemals eine deutsche staatsbürgerschaft vorher bestanden hat.ö

der artikel selbst spricht davon, dass nun die länder die möglichkeit nutzen, "unliebsame" (straftäter,hartz-iv-empfänger) los werden zu können
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-WhoCares-
Beitrag 18.Sep.2005 - 08:23
Beitrag #5


Satansbraten
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da bin ich ja mal froh, das ich nicht in Österreich leben werde. Müsst mir dann auch einen Öschi Pass holen. Hab hier in Deutschland aber nur die deutsche Staatsbürgerschaft *sich mal als halber Öschi outet*
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rowan
Beitrag 25.Sep.2005 - 09:04
Beitrag #6


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QUOTE (-WhoCares- @ 18.Sep.2005 - 09:23)
da bin ich ja mal froh, das ich nicht in Österreich leben werde. Müsst mir dann auch einen Öschi Pass holen. Hab hier in Deutschland aber nur die deutsche Staatsbürgerschaft *sich mal als halber Öschi outet*

laut der auskunft damals (polizei, in wien meldet man sich beim nächsten polizeirevier an) mache ich mich schon strafbar, wenn ich nur auf besuch in österreich bin und mich in irgendeiner form ausweisen muss (zb. an der grenze oder passkontrollen durch die polizei) und dann den deutschen ausweis vorzeige.
die chance ist aber äusserst gering, die grenzkontrollen sind ja nicht wirklich mehr da und wenn ich auf der strasse meinen ausweis zeigen muss, dann wird die polizei wohl kaum den computer fragen, ob ich nicht in wirklichkeit nach österreichischem recht keine deutsche staatsbürgerschaft habe.
allerdings handhabe ich es seit damals so, dass ich einen deutschen personalausweis habe sowie einen österreichischen reisepass. es ist sogar viel komfortabler den österreichischen pass zu benatragen, es geht alles über den postweg über das österreichische generalkonsulat (in meinem fall hamburg). beim deutschen perso muss ich mich ans einwohnermeldeamt persönlich wenden, was immer mit langen wartezeiten verbunden ist. dann noch mal hin um den ausweis abzuholen. der aufwand bleibt mir erspart beim österreichischen reisepass.
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robin
Beitrag 25.Sep.2005 - 10:11
Beitrag #7


I lof tarof!
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Vorsicht!!
@rebecca: "...bei denen das kind durch geburt in deutschland die deutsche staatsangehörigkeit erhalten hat..." - es müsste heißen: Wenn das kind ein DEUTSCHES ELTERNTEIL hat, bekommt es qua geburt die deutsche staatsangehörigkeit!!
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