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Beitrag
#1
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Vorspeisenexpertin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Userin seit: 08.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.047 ![]() |
Kennt sich jemand in dem Gebiet der Mieteintreibung aus. Habe eine Mieterin gehabt, die ihre Miete 8 Monate nicht gezahlt hat. Diese ist jetzt aus dem Haus raus. Habe bereits einen Titel gegen sie erworben. Wie kann ich weiter fortfahren, um mein Geld zu bekommen. Inkasso Büros kommen eigentlich nicht in Frage!
Danke für die Antworten |
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.600 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 8 ![]() |
Du verstehst unter einem "Titel" sicher einen Vollstreckungsbescheid? Dann lass doch vollstrecken, das wäre der nächste logische Schritt. |
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Beitrag
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Immer noch gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.543 Userin seit: 31.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.679 ![]() |
meines wissens nach, wäre jetzt der gerichtsvollzieher dran. sollte ich mich nicht irren, so verjähren titel erst nach dreißig jahren (§197 BGB)und sind auch nicht von der privatinsolvenz betroffen. zudem lässt jede zwangsvollstreckungsmaßnahme des gläubigers die verjährung neu beginnen. |
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Beitrag
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Inselreifes Träumerschäfchen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.508 Userin seit: 16.02.2006 Userinnen-Nr.: 2.619 ![]() |
Ich hatte das mal vor Jahren (allerdings privat / privat)
Wenn ich den Gerichtsvollzieher hingeschickt hab und der unverrichteter Dinge wieder abziehen mußte, durfte ich die Kosten dafür tragen. Diese wurden nur im Erfolgsfall übernommen. Ich weiß aber nicht, wie das bei Mietschulden ist, ist das dann überhaupt noch privat :gruebel: |
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Beitrag
#5
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Die Frage wäre erst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Person tatsächlich in der Lage ist (oder in absehbarer Zeit sein wird), die Schulden zu begleichen.
Und wieviele mögliche GläubigerInnen noch "vor" Dir dran sind... Denn davon hängt ja auch die Entscheidung ab, nun womöglich erst mal selbst (noch mehr) investieren zu müssen, um an das Geld zu gelangen, das sie Dir schuldet. Der Titel an sich kostet Dich nichts, wie Du ja weißt; die Maßnahmen jedoch, die Du ergreifen musst, um diesen zu Geld zu machen, können - je nach Fall - ausgesprochen kostenintensiv sein. Ob Inkassobüro oder Gerichtsvollzieher oder Anwältin/Anwalt zum Zwecke der Vermögensauskunft der Schuldnerin...allles das kostet erst mal DICH Geld. |
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Beitrag
#6
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
Hey ... die Zwangsvollstreckung ist mein Beruf! ... sollte also jemand eine konkrete Frage haben, beantworte ich diese gerne ..
Was mir aufgefallen ist: Titel (also Urkunden mit vollstreckungsfähigem Inhalt) SIND von der Privatinsolvenz bedroht. Die einzige Ausnahme ist, wenn es sich um einen Titel wegen einer sogenannten "unerlaubten Handlung" (Körperverletzung etc.) handelt. :rolleyes: |
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Beitrag
#7
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Das ist ja klasse, Laika! :)
Die konkrete Frage niki´s war, was sie im Fall einer Ex-Mieterin zu tun habe, die ihr für 8 Monate Miete schuldig geblieben ist und gegen welche sie bereits einen Titel erwirkt hat. Kannst Du ihr raten? |
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Beitrag
#8
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.724 Userin seit: 30.11.2005 Userinnen-Nr.: 2.338 ![]() |
Also gut, dann los... Ich fange mal mit der einfachen Lösung an:
1.) ggf. Anwalt aufsuchen; Rechtsschutzversicherung zahlt, falls eine vorhanden ist, üblicherweise 3 Vollstreckungshandlungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren. 2.) Inkassobüro (halte ich persönlich nicht viel von) Die Kosten können von der Gegenseite (Schuldner) zurückverlangt werden, jedoch bringt einem das ganze zurückverlangen nix, wenn beim Schuldner kein Geld zu holen ist. Man muss also ggf. in Vorleistung treten (Prinzip: wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch) 3.) Selber zum zuständigen Amtsgericht gehen (Wohnsitz des SCHULDNERS!) und dort dem zuständigen Justizangestellten solange nerven, bis der einem Hilfe einen Vollstreckungsauftrag, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss etc zu beantragen. Das ist natürlich die kostengünstigste Variante .... Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten fallen zwar trotzdem an, sind aber überschaubar. Anmerkung für niki: Sei froh, dass du die Mieter schon aus der Wohnung los bist, denn sonst kann es richtig teuer werden, da Zwangsräumungen mal "eben" 300,00 bis 1.000,00 €. Ihr seht: das Thema ist so umfangreich, dass ich hier ganze Bücher schreiben könnte, daher... falls ihr eine Frage habt, fragt bitte konkret, denn sonst sitze ich stundenland und :type: |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 12:58 |