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> Titel gegen einen Schuldner erwerben!
niki
Beitrag 08.Feb.2006 - 16:18
Beitrag #1


Vorspeisenexpertin
*****

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Kennt sich jemand in dem Gebiet der Mieteintreibung aus. Habe eine Mieterin gehabt, die ihre Miete 8 Monate nicht gezahlt hat. Diese ist jetzt aus dem Haus raus. Habe bereits einen Titel gegen sie erworben. Wie kann ich weiter fortfahren, um mein Geld zu bekommen. Inkasso Büros kommen eigentlich nicht in Frage!
Danke für die Antworten
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marietta
Beitrag 08.Feb.2006 - 16:37
Beitrag #2


Gut durch
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QUOTE (niki @ 08.Feb.2006 - 16:18)
Habe bereits einen Titel gegen sie erworben. Wie kann ich weiter fortfahren, um mein Geld zu bekommen.

Du verstehst unter einem "Titel" sicher einen Vollstreckungsbescheid? Dann lass doch vollstrecken, das wäre der nächste logische Schritt.

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rebecca
Beitrag 22.Feb.2006 - 09:05
Beitrag #3


Immer noch gut durch
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QUOTE (Mab @ 08.Feb.2006 - 17:23)
Ist der nächste Schritt nicht der Kuckuck mit dem Gerichtsvollzieher?
Wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, wäre das dann doch der nächste Schritt oder nicht?

meines wissens nach, wäre jetzt der gerichtsvollzieher dran.

sollte ich mich nicht irren, so verjähren titel erst nach dreißig jahren (§197 BGB)und sind auch nicht von der privatinsolvenz betroffen. zudem lässt jede zwangsvollstreckungsmaßnahme des gläubigers die verjährung neu beginnen.

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Nordlicht
Beitrag 22.Feb.2006 - 09:50
Beitrag #4


Inselreifes Träumerschäfchen
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Ich hatte das mal vor Jahren (allerdings privat / privat)
Wenn ich den Gerichtsvollzieher hingeschickt hab und der
unverrichteter Dinge wieder abziehen mußte, durfte ich
die Kosten dafür tragen. Diese wurden nur im Erfolgsfall
übernommen.

Ich weiß aber nicht, wie das bei Mietschulden ist, ist das
dann überhaupt noch privat :gruebel:


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shark
Beitrag 23.Feb.2006 - 00:35
Beitrag #5


Strösenschusselhai
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Die Frage wäre erst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Person tatsächlich in der Lage ist (oder in absehbarer Zeit sein wird), die Schulden zu begleichen.
Und wieviele mögliche GläubigerInnen noch "vor" Dir dran sind...

Denn davon hängt ja auch die Entscheidung ab, nun womöglich erst mal selbst (noch mehr) investieren zu müssen, um an das Geld zu gelangen, das sie Dir schuldet.

Der Titel an sich kostet Dich nichts, wie Du ja weißt; die Maßnahmen jedoch, die Du ergreifen musst, um diesen zu Geld zu machen, können - je nach Fall - ausgesprochen kostenintensiv sein.
Ob Inkassobüro oder Gerichtsvollzieher oder Anwältin/Anwalt zum Zwecke der Vermögensauskunft der Schuldnerin...allles das kostet erst mal DICH Geld.

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Laika
Beitrag 23.Feb.2006 - 10:21
Beitrag #6


Gut durch
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Userinnen-Nr.: 2.338



Hey ... die Zwangsvollstreckung ist mein Beruf! ... sollte also jemand eine konkrete Frage haben, beantworte ich diese gerne ..

Was mir aufgefallen ist: Titel (also Urkunden mit vollstreckungsfähigem Inhalt) SIND von der Privatinsolvenz bedroht. Die einzige Ausnahme ist, wenn es sich um einen Titel wegen einer sogenannten "unerlaubten Handlung" (Körperverletzung etc.) handelt. :rolleyes:
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shark
Beitrag 23.Feb.2006 - 10:42
Beitrag #7


Strösenschusselhai
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Beiträge: 21.898
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Das ist ja klasse, Laika! :)
Die konkrete Frage niki´s war, was sie im Fall einer Ex-Mieterin zu tun habe, die ihr für 8 Monate Miete schuldig geblieben ist und gegen welche sie bereits einen Titel erwirkt hat.
Kannst Du ihr raten?
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Laika
Beitrag 23.Feb.2006 - 10:54
Beitrag #8


Gut durch
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Beiträge: 2.724
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Userinnen-Nr.: 2.338



Also gut, dann los... Ich fange mal mit der einfachen Lösung an:

1.) ggf. Anwalt aufsuchen; Rechtsschutzversicherung zahlt, falls eine vorhanden ist, üblicherweise 3 Vollstreckungshandlungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren.

2.) Inkassobüro (halte ich persönlich nicht viel von)
Die Kosten können von der Gegenseite (Schuldner) zurückverlangt werden,
jedoch bringt einem das ganze zurückverlangen nix, wenn beim Schuldner kein
Geld zu holen ist. Man muss also ggf. in Vorleistung treten (Prinzip: wer die
Musik bestellt, der zahlt sie auch)

3.) Selber zum zuständigen Amtsgericht gehen (Wohnsitz des SCHULDNERS!) und dort dem zuständigen Justizangestellten solange nerven, bis der einem Hilfe einen Vollstreckungsauftrag, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss etc zu beantragen.

Das ist natürlich die kostengünstigste Variante .... Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten fallen zwar trotzdem an, sind aber überschaubar.

Anmerkung für niki:
Sei froh, dass du die Mieter schon aus der Wohnung los bist, denn sonst kann es richtig teuer werden, da Zwangsräumungen mal "eben" 300,00 bis 1.000,00 €.

Ihr seht: das Thema ist so umfangreich, dass ich hier ganze Bücher schreiben könnte, daher... falls ihr eine Frage habt, fragt bitte konkret, denn sonst sitze ich stundenland und :type:
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