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Beitrag
#1
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
im rahmen der gesundheitsreform ist die elektronische gesundheitskarte eine feste grösse. auf diesem maschinenlesbaren ausweis sollen demnächst patientendaten gespeichert werden können. was zunächst mal logisch und plausibel scheint, da die weitergabe von medizinischen daten in papierform ja bisweilen unpraktisch oder langsam ist.
damit die daten auf der karte nicht übermässig umfangreich werden, hat man sich entschlossen, die zu übermittelnden informationen zu verschlüsseln. nach diversen krankheitsbildern geordnet, geben diese schlüssel in kurzform das krankheitsbild - so weit wie möglich - wieder. so stehen alle kürzel, die mit dem buchstaben j beginnen für erkrankungen der atemwege, alles, was mit d beginnt, für krankheiten des blutes etc. nun gibt es auch die gruppe der erkrankungen, die mit f beginnt. im glossar dazu heisst es lapidar: psychische und verhaltensstörungen. sieht man sich die unterkategorien weiter an, wird deutlich, dass da auch infos gespeichert werden können, die ziemlich haariger natur sind und die die frage nach dem schutz dieser daten sofort mit sich führen. beim unterpunkt f52 - geht es denn auch um 's**uelle funktionsstörungen', und z.b. der punkt f52.8 steht für 'Sonstige s**uelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit'. vielleicht reicht meine phantasie ja zu weit, aber mit solchen infos an den falschen stellen kann schon einiges an schindluder getrieben werden, zumal der begriff einer störung ja möglicherweise dem wandel der zeiten unterliegt. das bundesgesundheitsministerium hat mit den datenschutzbeauftragten klare bestimmung zur verwendung dieser daten erarbeitet. diese schliessen auch das recht der patientin ein, eine kontrolle über die daten auszuüben. allerdings reden wir von expertendaten, die von laien nicht immer einzuschätzen sind, und die ja möglicherweise auch noch weiter 'geschlüsselt' verwendet werden können. ich denk mal so an die interpretation von arbeitszeugnissen, in denen ja im normalfall auch versteckte hinweise eingearbeitet sind. die tendenz zum gläsernen bürger geht weiter. es entsteht ein neuer, maschinell auswertbarer datenpool, der zumindest die möglichkeit von missbrauch eröffnet. natürlich ist in dem gesetzesvorhaben jeglicher missbrauch unter strafe gestellt, aber allein die gelegenheit wird so manche phantasie füttern. links: schlüsseltabelle und regierungshomepage zur gesundheitsreform: - klick - |
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Beitrag
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Danke für die Informationen, blui.
Ich finde das auch höchst bedenklich. Die Vorstellung, dass meiner Versichertenkarte nun jede Notärztin, die ein gebrochenes Bein versorgt, ansehen kann, dass ich eine Vorgeschichte habe, die meinetwegen wirklich nicht jedeR zu wissen braucht, ist mir sehr unangenehm.... |
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Beitrag
#3
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Mama Maus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 ![]() |
Ich finde es an sich praktisch, sofern es um Röntgenbilder o.ä. geht!
Diagnosen finde ich kritisch, v.a. die F-Diags, da sie wirklich nicht jedem offenstehen sollten, die körperlichen Zipperleins wären mir (gelinde gesagt) recht schnurz, da kann nicht viel angerichtet werden. Es wäre ok, wenn klar wäre, dass nur Ärzte jeweilliger Fachrichtungen auf entsprechende Diags zugreifen könnten, aber das ist wohl Utopie. Wie gesagt, Röntgenbilder & sowas JA, Diags NEIN .. da sollte der Arztbericht angefordert werden. Gruß Mausi |
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Beitrag
#4
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strösen macht blau! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 ![]() |
und wenn ich das richtig seh, dann laufen viel mehr informationen bei den krankenkassen zusammen... :blink:
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Beitrag
#5
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Mama Maus ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 ![]() |
Quelle ist der zweite Link von Blui Wobei mich das widerum beruhigt. Auch wenn mir durchaus bewusst ist, dass man alles umgehen kann. Allerdings brauchen sie für alles eine Zustimmung.. ergo wenn ich sage "Da darf nix gespeichert werden" dann wird da nix gespeichert... ich weiß .. kontrollieren kann ichs wohl nicht :wacko: .. aber .. wenigstens etwas. Der Beitrag wurde von Mausi bearbeitet: 05.Jan.2007 - 17:32 |
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#6
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... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17.466 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 17 ![]() |
Wenn ich mir die Geschichte von Chipkarten und Co anschaue, finde ich das einen Schritt in die richtige Richtung. Wie oft kam es früher vor, dass Menschen ohne KV sich mal eben die Chipkarte von Freund/Freundin/Nachbar "geborgt" haben, um sich behandeln zu lassen. Desweiteren hat nunmal nicht jede Person auf dem Weg zum nächsten Supermarkt ihre Allergiepässe und Co bei sich. Wenn ich nun am eigenen Beispiel argumentiere (gut, ich bin pflichtbewusst und hab zumindest meinen Allergiepass im Auto, weil ich zu Fuß kaum unterwegs bin) und annehmen wollte, dass irgendwas passiert, dann kann eine falsche Behandlung schnell in die Hose gehen. Zumal ich nicht weiß, ob meine Eltern wissen, dass ich auf bestimmte Medikamente so allergisch reagiere, dass unter Umständen der Bestatter die nächste Adresse wäre. Von daher lege ich mir nur selbst Steine in den Weg, wenn ich die Datenspeicherung verweigere.
Wenn ich mit einem gebrochenen Bein beim Notarzt hocke, dann sind gewisse Dinge eben auch von Vorteil zu wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ärzte sich die Zeit nehmen, ihre Kollegen ranzuholen und sich vor den Rechner zu setzen um einen eventuellen Krankheitsverlauf zu bestaunen/verspotten/etc. Warum fragen denn viele Ärzte nach Eigenheiten, die wir manchmal mit Staunen beantworten? Sicher nicht, weil die Damen und Herren nichts zu tun haben, sondern weil es der Behandlung dienlich ist. Was den Punkt F52.8 angeht: Da dies als Unterpunkt für psychische Krankheiten zu bewerten ist, finde ich ihn angebracht. Dass normales Verhalten - ob hetero oder nicht - hier keine Anwedung findet, sei klar. Keine lesbische Frau würde wohl eine Therapeutin wählen, bei der sie das Gefühl hat, als Krankheit angesehen zu werden. Und als Patient sollte es möglich sein, gespeicherte Daten einzusehen und auch in Absprache verändern zu können. Es gibt ja leider auch mal eine falsche Diagnose und man kann es den Ärzten bei der Vielfalt der Krankheitsbilder nicht mal verdenken. |
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Beitrag
#7
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Chipkartenmißbrauch/-weitergabe an andere Personen ließe sich durch ein Foto auf der Karte wirkungsvoll eindämmen, ggf. auch durch einen Fingerabdruck. Wie soll dagegen das Speichern von Diagnosen den Mißbrauch der Karte bekämpfen?
Bei ernsten Allergierisiken fände ich es naheliegend, den Allergiepaß eben immer mitzuführen. Meinen Personalausweis mit Notfall-Dokumenten habe ich beim Gang zum Supermarkt jedenfalls weit eher in der Tasche als meine Versichertenkarte (die z.B. unsäglichen deutschen Rezeptregelungen zum Dank gelegentlich per Post zwischen meinem Hausarzt und mir pendelt...). Von gravierenden Risikofaktoren abgesehen kann ich keinen im Interesse der PatientInnen liegenden Grund für eine Diagnosenspeicherung auf Krankenkassenkarten erkennen. Und für diese Risikofaktoren gibt es bewährte andere Wege, die eh deutlich sicherer sind (einen beim Ausweis steckenden Allergiepaß zu lesen dürfte im Notfall jedenfalls eher unproblematischer sein als das elektronische Auslesen verschlüsselter Diagnosen von einer Chipkarte :wacko: ). An Risiken elektronischer Speicherung herrscht dagegen kein Mangel. Interessierte PatientInnen können falsche Angaben auf Papierdokumenten schon mal weit eher selbst entdecken als in elektronisch gespeicherter Form (ein Fehler auf meiner Versicherungskarte hat sich beispielsweise monatelang dort getummelt, bis er schließlich meinem Hausarzt beim Ausdrucken eines Formulars auffiel). Gerade im Bereich psychischer Diagnosen gibt es nach wie vor ÄrztInnen, die besser zu wissen glauben, was für ihre PatientInnen gut ist, als diese selbst. Selbst wenn sich die Diagnosen wandeln, so daß Homosexualität jetzt nicht mehr als Krankheit gezählt wird (übrigens erst seit der aktuellen ICD-10...), ist die solchen "Diagnosen" zugrundeliegende Haltung doch arg änderungsresistent. Angesichts des generellen Risikos von Fehldiagnosen und der teilweise gravierenden Konsequenzen gerade von Fehldiagnosen psychischer Störungen möchte ich medizinische Daten nicht in irgendwelchen anderen Händen sehen, die sie nicht unmittelbar etwas angehen. Daß meine Kreditkartenfirma wissen möchte, wieviel ich verdiene, kann ich nachvollziehen, aber das Geschäft, in dem ich gerade bezahle, muß wirklich nicht wissen, was ich mit der Karte davor woanders eingekauft habe. |
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Beitrag
#8
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 972 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 42 ![]() |
Also wenn ich das richtig einschätze was Blui geschrieben hat, handelt es sich bei den gespeicherten Diagnoseschlüsseln um die ganz normalen ICD-10 Codes für die diversen Krankheiten.
Ich halte es durchaus für sinnvoll diese Informationen zusammen mit verordneten Medikamenten, Untersuchungsergebnissen etc. auf der Chipkarte zu speichern und zwar zum Vorteil des Patienten. Bei den Krankenkassen laufen diese Informationen sowieso zusammen. Und die Ärzte müssen sich benötigte Informationen ggf. mühsam zusammen suchen. Ich habe mit dem Transport auf Chipkarte kein Problem. Gerade auch bei regelmäßigen Medikationen halte ich es für sinnvoll. Ich lebe allein. Passiert mir etwas und ich bin nicht ansprechbar, wer soll dann die Ärzte über Krankengeschichte etc. informieren? Ich kenne keinen der die Daten wüsste. |
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#9
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Hallo! :blumen2:
Wenn dem so wäre, würde es dieses neue Kartensystem im Zeitalter des Breitbandinternets eher überflüssig machen, oder? ___ Je mehr Daten auf solch einer Karte, desto größer ist die Gefahr, das diese auch (medizinisch, menschlich, politisch, oder wirtschaftlich) mißbraucht werden könnte, soviel steht fest. Die Verantwortung dafür wird zum großen Teil auf die Patienten abgewälzt. Du wirst Dich ständig genötigt sehen, die Inhalte des Chips zu kontrollieren, weil Dir niemand wirklich garantieren kann, ob die Restriktionen, um die Du gebeten hast, auch wirklich ständig aufrechterhalten bleiben. Ein falscher Mausklick oder Softwarefehler mögen genügen, um beim nächsten "Update" Deiner Karte erneut alles sichtbar werden zu lassen. Und wie ist das, falls diese Karte gestohlen wird? Was, wenn es sich kriminelle Interessengruppen zu eigen machen, daraus Kapital zu schlagen? Die Liste der Möglichkeiten hierfür ist lang - auf Kosten des Patienten. Und da ist noch ein Gedanke: Falls ein solches Kartensystem irgendwann in irgendeiner Form weltweit standardisiert "normal" werden sollte, ist es nur noch ein kleiner Schritt, Datenabgleiche dieser ungefragt, beispielsweise bei der Arbeitsuche oder Reisen, zur gängigen Regel werden zu lassen. Möchte irgendwer hier eine Job verwehrt oder Einreisen sonstwohin verweigert bekommen, weil "Diagnose Soundso" schwarz auf weiß vorliegt? Diese Möglichkeit bestünde dann - vielleicht gar legal. Ich möchte Diagnosen und deren generelle Interpretationsspielräume ebenfalls nicht in fremden Händen sehen. Hoffen wir, daß die Wahlmöglichkeit zwischen alten und neuen Karten stets aufrechterhalten bleibt. Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 06.Jan.2007 - 14:27 |
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#10
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Ärzte haben aber auch gegen einander Schweigepflicht, von der zu befreien alleine dem Patienten zusteht. Ich finde nicht, daß es jeden Arzt etwas angeht, was ich außerhalb seines Fachgebietes habe und selbst wenn, muß ich selber diejenige sein, die die Auswahl hat. Ich stelle es mir sehr anstrengend vor, jedesmal, wenn ich zu einem Arzt gehe, die Chipkarte erneut so zu konfigurieren, daß nur noch die Daten drauf sind, von denen ich finde, daß sie ihn etwas angehen. Ohne diese Karte handhabe ich das jetzt ganz einfach: Ich nehme, wenn überhaupt, dann jeweils nur die Befunde zu einem Arzt mit, die ich ihm zeigen will. Ich fürchte, ich werde auf meiner Karte so gut wie gar nichts speichern lassen, außer meiner Blutgruppe vielleicht und - falls sich das noch ergeben sollte - etwaige wichtige Unverträglichkeiten von Medikamenten oder anderen medzinisch relevanten Stoffen. Die Krankenkassen dürfen ohne meine Erlaubnis keine Informationen weitergeben. Ob das trotzdem geschieht, weiß ich natürlich nicht, aber es ist doch zumindest davon auszugehen, daß es Konsequenzen hätte, wenn ich es nachweisen könnte. |
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#11
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Für Ökonomisch sinnvoll halte die Speicherung teurer Bildgebung auf einem Medium, das jeder behandelnden Medizinerin zur Verfügung steht.
Für medizinisch sinnvoll erachte ich ebenso die Speicherung der aktuellen wie vergangenen Medikamention, sowie einiger Eckdaten wie Unverträglichkeiten oder die Blutgruppe. Nicht nötig erscheint mir aber das Speichern einer ganzen Epikrise, geschweige denn der bei Bedarf ja recht wenig aussagekräftigen ICD-Nummer (so ein wenig Ananmnese soll schon noch bleiben dürfen, finde ich) - nicht nur aus Gründen der Schweigepflicht, sondern weil eine geschickte Krankenerhebung nach wie vor den größten Teil ärztlicher Heilkunst ausmachen wird. (Ich sehe darin nämlich vorrangig eine Gefahr, dass im Falle einer Überweisung oder späteren Fortbehandlung auf die Erstanamnese nur noch aufgebaut werden könnte.) Wesentlich sachdienlicher (also dem Wohle des Patienten, als auch der Kunst des Behandelnden Rechnung tragend) als Chipkarten finde ich persönlich übrigens die DMPs, welche das eigentlich sehr bündige und doch so verstaubte Prinzip der (Ost-)Polykliniken und Schwerpunktzentren wieder aufgreifen. edit: sinnvoll ist wohl mein Lieblingswort :wacko: Der Beitrag wurde von LadyGodiva bearbeitet: 06.Jan.2007 - 15:57 |
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#12
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Naschkatze ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 ![]() |
Aber doch hoffentlich auch nur mit Einverständnis des Patienten? Über dem "Sinnvollen" steht (für mich jedenfalls) immer noch das Persönlichkeitsrecht und dazu gehört es auch, daß ich z.B. nicht will, daß ein Mediziner, der mir eine Wunde nähen soll, weiß, welche Kontrazeptiva ich nehme, (das "ich" hier ist verallgemeinernd, ich brauch ja keine solchen :D ) oder daß ich letzte Woche bei einer Mammographie war, obwohl er der Meinung war, das sei nicht nötig. |
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#13
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Die KK zahlt für jedwede indizierte diagnostische Leistung. Bei chronisch Kranken oft ein Vielfaches des Beitrages. Von da besteht nach meiner Auffassung schon ein allgemeines Interesse, teuer aquirierte PatientInnendaten jedem Behandelnden zugänglich zu machen (schließlich haben wir hier noch (!) freie Arztwahl), ansonsten schlage ich vor, gerade Gerätediagnostik aus eigener Tasche bezahlen zu lassen (von der Belastung durch bildgebende Verfahren mal ganz abgesehen) - vermutlich wäre die Bereitschaft zur Einsichtgabe weitaus größer.
Erhebt mal einen Vorbefundstatus, wenn der Patient nicht weiblich, akademisch und verwwwoben ist... :rolleyes: |
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#14
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Und dergleichen ist Dir jedwedes Aufweichen des Datenschutzes wert? |
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Beitrag
#15
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Die Gemeinschaft zahlt nicht unerheblich für eine Vielzahl von Leistungen, die, im ungünstigsten Fall, konsequenzenlos im Nirvana verschwinden. Von daher sehe ich eine Berechtigung, Bildgebung auf einer patientenbezogenen und dem jeweils behandelnden Arzt zur Verfügung stehenden Karte zu archivieren, sowie eine (zeitlich von mir aus eingeschränkte) Auflistung seiner Medikamention zu speichern, ja.
edit: ich schreibe wohlgemerkt von Bilddaten und Wirkstoffklassen, nicht von ICD-Schlüsseln (wo ich eine andere Gefährdung sehe als die, welche Blui im ersten Beitrag angeführt hat) Der Beitrag wurde von LadyGodiva bearbeitet: 07.Jan.2007 - 12:56 |
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#16
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Und warum soll das alles auf einer Karte gespeichert sein, anstatt über einen Datenabgleich mit der jeweiligen Kasse stattfinden, die ohnehin über die von Dir genannten Daten im vollen Umfang verfügt? Was die Gemeinschaft zu unrecht oder überflüssigerweise zahlt, oder was nicht, hängt doch in erster Linie von der Sorgfalt der Kassen und Ärzte ab. Wird da nicht - nach Deinem Kontext - ein Großteil der Verantwortung, pauschal durch diese Karte, an den Klienten (Patienten) abgegeben? Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 07.Jan.2007 - 13:21 |
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#17
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Strøse ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 ![]() |
Datenabgleich? :wacko: Ist das nicht der weitaus obskurere Weg, in den der einzelne Patient überhaupt keinen Einblick hat?
Wie geschrieben: ich bin dafür, dass ein Patient eine virtuelle "Röntgentüte" mit sich herum trägt und eine Liste seiner Medikamente (Verträglichkeiten incl.) bei sich hat. Vom Speichern jedweder Diagnosestellungen bitte ich abzusehen. |
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Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 ![]() |
Warum bitte sollten die Kosten der Erhebung von Daten darüber entscheiden, wem sie zugänglich gemacht werden, und nicht vielmehr die Vertraulichkeit der Daten, ihre inhaltliche Vertrauenswürdigkeit und ihre konkrete Notwendigkeit für eine gegebene Fragestellung (auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen kommt mir bei der Kosten-Argumentation das kalte Gruseln)? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in diesem Land aus sehr guten Gründen gesetzlich festgeschrieben. Was die Kosten betrifft: Wenn ÄrztInnen die Kosten so mancher unangemessen aufwendiger Gerätediagnostik selbst mittragen müßten, wäre deren Bereitschaft zur vorherigen Anamneseerhebung und zum eigenen Nachdenken vor der apparativen Diagnose vermutlich auch größer. Die Weitergabe von Daten an die, die sie wirklich etwas angehen läßt sich mit vorhandener simpler Technik im Euro- bis Pfennigbereich außerdem sehr gut erreichen - in dem man sie den PatientInnen mitgibt, z.B. als Dateien auf CD gebrannt. Aber dazu müßten so manche MedizinerInnen über ihre Schatten springen, ihren PatientInnen Einblick gewähren und Verantwortung übertragen - da ist es doch viel bequemer, sich hinter elektronischen Schlüsseln zu verschanzen. :rolleyes:
Das manche Personen an ihrer eigenen Gesundheitsgeschichte gefährlich desinteressiert sind, sehe ich auch. Die Folgen dürfen diese Personen dann aber bitte auch selbst ausbaden, anstatt die Verantwortungslosigkeit einiger als Grund zu nehmen, auch alle interessierten und verantwortungsvollen PatientInnen ihrer informationellen Privatsphäre zu berauben. Bei ÄrztInnen, die mit der Privatsphäre ihrer PatientInnen sorgsam umgehen, lasse ich meine Daten auch gerne zusammenlaufen. Im Medizinbetrieb habe ich aber schon genug moralisch zweifelhaftes Verhalten gesehen, um im Zweifelsfall lieber selbst zu entscheiden. Edit @ LadyGodiva: Was den Einblick angeht, ist mir Deine Position nach dem letzten Post zumindest klarer geworden. Der Beitrag wurde von kahikatea bearbeitet: 07.Jan.2007 - 13:34 |
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Beitrag
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Ein solcher Datenabgleich findet doch durch diese Karte ohnehin statt, oder irre ich mich da? Nur das sie zwischen Arzt und Kasse steckt. Da frage ich mich doch, wozu genau? Und wirklichen Einblick hast Du dabei ohnehin nicht, es sei denn Du prüfst Deine Karte wirklich jedesmal zeitgleich während eines Arztbesuches. Das Problem ist, daß sensible Daten, eben durch die blanke Präsenz einer solchen Chipkarte, wesentlich leichtfertiger behandelt werden, weil dergleichen durch diese legetim wird. Vom schon erwähnten möglichen kriminellen Mißbrauch ganz zu schweigen. Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 07.Jan.2007 - 13:40 |
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Beitrag
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°~Fleckenzwergin~° ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 ![]() |
Ganz genau! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.07.2025 - 14:30 |