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> Rente?, Wie ist das mit der...
Sternchen
Beitrag 30.Jan.2005 - 16:03
Beitrag #1


Salatfee
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Ich frage mich ob man einen Rentenanspruch bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat.
Kann mir jemend weiter helfen......
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Antworten (1 - 4)
maura
Beitrag 30.Jan.2005 - 22:39
Beitrag #2


Vorspeisenexpertin
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hallo sternchen,

das ist mal ein link zu den gesetzesänderungen: http://www.lsvd.de/lpartg/lpartuebarbg.pdf

ich weiß jetzt nicht genau, welchen rentenanspruch du meinst, dafür kenn ich mich schlichtweg auch zuwenig aus in der juristischen sprache. aber wenn du dort nach dem wort "rente" suchst, spuckt er dir die ganzen stellen aus, an denen es darum geht.

liebe grüße,
maura
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maura
Beitrag 30.Jan.2005 - 22:43
Beitrag #3


Vorspeisenexpertin
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hier ist auch nochn bissl was:
http://www.rechtsanwaeltin-irene-schmitt.d...enderungen.html
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maura
Beitrag 30.Jan.2005 - 23:04
Beitrag #4


Vorspeisenexpertin
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und das noch
http://www.lsvd.de/ratgeber/sozialversiche...tenversicherung

maura im google-rausch
:a5:
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Fledi
Beitrag 31.Jan.2005 - 13:15
Beitrag #5


...
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QUOTE
79 und 73 sind die beiden damen, die jetzt in bad schwartau den homo-bund für's leben geschlossen haben. schön, wenn sich zwei lesben auch in diesem alter noch das ja-wort geben? - wenn's denn lesben wären! die beiden beteuern, dass sie heterosexuell sind. der zweck zum bund sei lediglich die tatsache, dass sie gewillt sind, sich gegenseitig abzusichern. nach mehr als einjährigem bestand der homoehe kann die eine im fall des todes der anderen nämlich hinterbliebenenrente beantragen. und die beträgt immerhin bis zu 55% der ursprungsrente.

das justizministerium will gegen solche ehen nicht einschreiten. eine überprüfung der sexuellen 'gesinnung' sei sowieso nicht machbar. und dass der missbrauch überhand nimmt, kann sich auch der spd-bundestagsabgeordnete olaf scholz nicht vorstellen. schliesslich würden den rechten ja auch (mehr) pflichten entgegenstehen.


in Blue´s gepostetem Beitrag "wenn HEten die Homoehe entdecken" kannst Du einige Infos entnehmen.

Alle anderen Rentenansprüche wie Altersrente, oder Rente wegen Erwerbsminderung sind allein auf Deine Person bezogen und je nach Arbeitsverhältnis bekommst Du pro Jahr sogenannte Entgeltpunkte auf Dein Rentenkonto gutgeschrieben, aus denen sich die Altersrente sowie die Erwerbsminderungsrente berechnet. Kindererziehungs-, Schul- und Ausbildungszeiten werden berücksichtigt, jedoch anders berechnet.

Somit ist eine Berechnung einer Hinterbliebenenrente nicht einfach, da die Berechnung der Altersrente für einen Laien bereits unmöglich ist und jemand mit Ahnung (bei vollständigen Unterlagen) ebenso Stunden dafür braucht.
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