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Beitrag
#1
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Filterkaffeetrinkerin ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Userin seit: 22.12.2004 Userinnen-Nr.: 965 ![]() |
Hallo,
weiss eine von Euch, wie es mit Bafög aussieht, wenn eine eingetragene Partnerschaft eingegangen wird? Wird dann das Einkommen meiner Lebensgefährtin voll angerechnet, so dass ich -im Fall der Eintragung einer Partnerschaft-keinen Anspruch auf Bafög mehr hätte? Grüße, Oya |
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Beitrag
#2
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Strösenschusselhai ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 ![]() |
Soweit ich weiß, ja!Deine Frau ist unterhaltspflichtig für Dich. Das ist ja das Blöde an der Verpartnerung! Noch gibt es wesentlich mehr Pflichten als Rechte! Das wird sich aber wohl hoffentlich noch in diesem Jahr ändern!
edit: satzzeichen Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 08.Feb.2005 - 20:40 |
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Beitrag
#3
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die Schnelle ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.789 Userin seit: 24.12.2004 Userinnen-Nr.: 971 ![]() |
Hallo oya 75,
ich kenne es bisher so: Das Bafög wurde damals durch das Ergänzungsgesetz nicht mehr verabschiedet (die CDU blockierte). Dadurch bist Du als Studentin den Ledigen gleichzusetzen. Es könnte aber sein, dass Dein Bafög-Amt trotzdem versucht, den Verdienst Deiner Frau mit einzurechnen. Dann bleibt Dir nur noch der Klageweg offen. Am besten Du erkundigst Dich bei Deiner Asta und fragst dort mal gezielt nach. Die müssten es eigentlich wissen. Viel Erfolg Espresso edit: rechtschreibfehler Der Beitrag wurde von Espresso bearbeitet: 08.Feb.2005 - 21:12 |
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Beitrag
#4
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Adiaphora ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 ![]() |
also meine frau bekommt elternunabhängiges bafög.
dem antrag haben wir (pflichtbewussten häschen) meine verdienstbescheinigungen beigelegt und vom sachberbeiter die auskunft erhalten, dass das unnötig war, weil lp's für den baföganspruch uninteressant seien. dafür spricht auch, dass die formulare um kein kästchen für lp's erweitert worden sind. p.s.: für die krankenkassen ist die eingetragene lebenspartnerschaft übrigens hinreichende vorraussetzung, die lebensparnerin während ihrer ausbildung kostenfrei als familienversicherte mitzuversichern, sofern sie über kein eigenes einkommen über 345 euro verfügt. Der Beitrag wurde von DerTagAmMeer bearbeitet: 27.Mar.2005 - 16:32 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 22:19 |