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> Petition an den deutschen Bundestag, Verjährungsfrist für sex. Missbrauch
basmati
Beitrag 30.Aug.2007 - 05:14
Beitrag #1


Salzstreuerin
******

Gruppe: sMember
Beiträge: 96
Userin seit: 08.06.2007
Userinnen-Nr.: 4.586



hallo liebe frauen,
ich hoffe auf zahlreiche unterstützung. hier gehts um ne gute sache, jede stimme zählt. wenn eine mehr als nur abstimmen möchte, bin ich freudig dabei und sehr interessiert an welchen stellen ihr euch wenden möchtet, diese petition weiter zu verbreiten. ein paar freundinnen und ich waren bisher nicht untätig... wir haben diese petition schon vielerorts verbreitet.

danke schon mal im vorraus für eure mithilfe
-basmati- :blumen2:

-------------------------------------------------------------------------------------------
Petition an den deutschen Bundestag

Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie
sich beschweren?


Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt
die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die
Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn
sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich
mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die
Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt
gegen die Menschenrechte.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die
Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige
Begriff sexueller Missbrauch ist irreführend. Es handelt sich um
Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht.
Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem
Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden
Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es
anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt
entstehen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen den Gesetzgeber.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden
an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das
gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der
Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und
über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.


Hier unterschreiben



-----------------------------------
wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Plicht!
-----------------------------------
anti-kinderporno
opfernetz
aufwaerts.trotz-allem
lobby-fuer-menschenrechte

Der Beitrag wurde von basmati bearbeitet: 30.Aug.2007 - 05:14
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Antworten (1 - 7)
davvero
Beitrag 30.Aug.2007 - 08:56
Beitrag #2


Stadtei
************

Gruppe: Members
Beiträge: 2.509
Userin seit: 17.03.2007
Userinnen-Nr.: 4.208



Ja, das ist doch eine gute Sache!
Glaube mir gut vorstellen zu können, wie schwer es für die Opfer sein muss, zum Schweigen gezwungen zu sein.
Deshalb habe ich das gerne mit meiner Unterschrift unterstützt und danke Dir, basmati, für Deinen Einsatz!



edit: Tippfehler (grrrrr)

Der Beitrag wurde von davvero bearbeitet: 30.Aug.2007 - 08:59
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sophialein
Beitrag 30.Aug.2007 - 20:56
Beitrag #3


Gut durch
************

Gruppe: Gesperrt
Beiträge: 5.334
Userin seit: 26.08.2004
Userinnen-Nr.: 132



Könnt ihr daraus bitte einen "Trigger-Thread" machen? :(
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shark
Beitrag 02.Sep.2007 - 17:14
Beitrag #4


Strösenschusselhai
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



Hallo, sophialein.

Dies scheint uns Strösen nicht notwendig, erfährt die Userin doch bereits im Untertitel der Überschrift, worum es in diesem Thread geht.

Gruß,

shark
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pandora
Beitrag 02.Sep.2007 - 18:39
Beitrag #5


auf dem Hochseil des Lebens balancierende Wölfin
************

Gruppe: Members
Beiträge: 7.174
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 22



gute sache basmati :blumen2:
gäbe es keine verjährungsfrist, bliebe den opfern zumindest die option offen, irgendwann"und sei es erst 40 jahre später" über ihre beschämenden und quälenden erlebnisse und die langfristigen schädigungen zu reden.
gerne habe ich mit meiner unterschrift, einen kleinen teil dazu getan.

edit...satzteil eingefügt


Der Beitrag wurde von pandora bearbeitet: 02.Sep.2007 - 18:49
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sophialein
Beitrag 03.Sep.2007 - 20:27
Beitrag #6


Gut durch
************

Gruppe: Gesperrt
Beiträge: 5.334
Userin seit: 26.08.2004
Userinnen-Nr.: 132



QUOTE (shark @ 02.Sep.2007 - 18:14)
Hallo, sophialein.

Dies scheint uns Strösen nicht notwendig, erfährt die Userin doch bereits im Untertitel der Überschrift, worum es in diesem Thread geht.

Gruß,

shark

Ihr habt recht, hab mich da wohl etwas "blauäugig" selbst reinbegeben..

Und natürlich ist diese Petition richtig gut!
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Corinna Mirja
Beitrag 03.Sep.2007 - 21:29
Beitrag #7


°~Fleckenzwergin~°
************

Gruppe: Members
Beiträge: 3.523
Userin seit: 21.07.2006
Userinnen-Nr.: 3.246



Gute Petition.
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seeker
Beitrag 12.Sep.2007 - 18:17
Beitrag #8


Vorspeisenexpertin
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 59
Userin seit: 10.02.2007
Userinnen-Nr.: 4.057



Ja, das Anliegen der Petition ist gut. Aber ich glaube, es ist kein "gesetzlich verordnetes" Schweigen. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ein Verbrechen nie passiert oder verjährt ist. Seid ihr euch sicher, dass es strafbar ist, über ein verjährtes Verbrechen zu sprechen? Soweit ich weiß, darf man darüber sprechen, der Täter bleibt nur straffrei. Das ist vielleicht Wortwichserei, in der Rechtsphilosophie jedoch ein großer Unterschied, scheint mir.
Falls es verboten ist, darüber zu sprechen nach der Verjährung, würde ich vorerst dagegen angehen, weil es juristisch sicherlich ein kleinerer Schritt ist als eine Verjährungsklausel aufzuheben.
Und wenn es stimmt, dass den Opfern im Grunde (rechtlich betrachtet) frei stünde, zu sprechen, ist die Argumentation der Petition weitgehend dahin. (Was ich schade fände, weil ich das Anliegen, wie gesagt, richtig und wichtig finde.)
Ich habe bislang vermutet, dass es eine bewusste Aussage des Gesetzgebers ist, dass Mord (meines Wissens) das einzige Verbrechen ist, das nicht verjährt. :gruebel:
Vielleicht lohnt es sich darauf abzuheben, dass die Schwere der Verbrechen vergleichbar ist. (Kann ich nicht einschätzen.)
Habt ihr dazu Einschätzungen von Juristen (so ihr selbst keine seid)?

Der Beitrag wurde von seeker bearbeitet: 12.Sep.2007 - 18:18
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