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Beitrag
#1
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Fürstin Pückler ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: sMember Beiträge: 208 Userin seit: 23.08.2004 Userinnen-Nr.: 3 ![]() |
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Beitrag
#2
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Geschirrspülerin ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 9 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 43 ![]() |
@heaven: Ist das nicht ein wenig viel verlangt??? Wer kann sich solch eine kostspielige "Solidarität" denn leisten? Wir jedenfalls nicht. Kannst du es? So freut uns das!
Es geht ja auch gar nicht darum, dass es gerechter wäre den Orstzuschlag wie bei Verheirateten anzuerkennen ... aber es wird ja deshalb kein steuerlicher Ausgleich geschaffen - der im Übrigen auch gerecht wäre. Nur als Schmackerl nebenbei: Wir haben 2 Hunde und haben diese jeweils auf eine von uns angemeldet. Schwupps kam die Benachrichtigung, dass wir als Lebenspartner wie Eheleute anerkannt werden (danke!) und als EIN Hundehalter gelten. Und ebenso schwupps dürfen wir für beide Hunde die erhöhte Hundesteuer zahlen. Toll, was?! Auf so eine Anerkennung könne wir ehrlich gesagt sch... ! Bei der Eigenheimzulage werden wir dann wieder fröhlich als "ledig" angesehen und haben nur einmal Anspruch darauf, während sich Eheleute gleich 2 Objekte fördern lassen können. Auch toll, was?! Sind mal eben 1275 € pro Jahr! Und das ist nicht mehr komisch! :angry: In diesem Sinne, Kerstin & Walli |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.05.2025 - 09:55 |