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Beitrag
#1
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 ![]() |
Ich poste diesen Beitrag bewußt unter "Politik".
Seit Tagen geht durch alle Medien das Zerren um das Leben oder Sterben der Komapatientin Terry Schiavo. Ich habe mich schon sehr intensiv mit dem Für und Wider der Sterbehilfe auseinandergesetzt. Es ist ein sehr sensibles und sehr persönliches Thema wie ich finde. Meiner Meinung nach ist dieses Tauziehen zu einem reinen Politikum geworden. Man stelle sich vor, daß George W. Bush seinen Urlaub unterbricht, um ein Eilgesetz zu unterschreiben, das verhindern soll, daß bei Terry Schiavo die künstliche Ernährung abgesetzt wird! Mr. Bush und viele andere Politiker appellieren an das Recht auf Leben und dass es nicht in unserer MAcht steht, über Leben und Tod zu entscheiden. Aber was ist in ihren Augen dann die Todesstrafe? Wie paßt das zusammen? Tut mir leid, das will nicht in meinen Kopf! Ja, man kann wirklich darüber streiten, ob es menschenwürdig ist, diese Frau verhungern und verdursten zu lassen. Aber darum geht es doch gar nicht mehr. Oder seh ich das so falsch? Was meint ihr dazu? |
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Beitrag
#2
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Gut durch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.590 Userin seit: 23.10.2004 Userinnen-Nr.: 643 ![]() |
Das verstehe ich gut, bzw. denke ich ähnlich. Jeder Mensch sollte in Würde sterben dürfen. Das heißt für mich, einen "natürlichen" Sterbeprozess weder künstlich (im Sinne von medizinisch) zu verlängern, noch zu verkürzen. D. h. für mich aber auch ihn in seinem Sterbeprozess, soweit ich es kann, unterstützend und ihn erleichternd zu begleiten. Bei Deiner Beispielpatienten mit Lungenetzündung mag es unterstützend und würdigend sein, auf eine weitere Antibiose zu verzichten, nicht aber, ihr schmerzlindernde Mittel, Essen und Trinken, sowie Erleichterung bei hohem Fieber, sollte sie dieses entwickeln, zu gewähren. Mit anderen Worten Grund-Versorgung ist elementar für ein würdiges Sterben. Wiederum anders wäre es allerdings in der Tat für mich, wenn ein Patient, eine individuelle, klar formulierte Patientenverfügung aufgestellt hätte, in Absprache mit einem Arzt seines Vertrauens und seinen Angehörigen. Mein Konflikt wäre da weniger medizinethisch bedingt, sondern juristischer Natur. Rehauge |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 16:59 |