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Beitrag
#1
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Filterkaffeetrinkerin ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Userin seit: 22.12.2004 Userinnen-Nr.: 965 ![]() |
Hallo,
weiss eine von Euch, wie es mit Bafög aussieht, wenn eine eingetragene Partnerschaft eingegangen wird? Wird dann das Einkommen meiner Lebensgefährtin voll angerechnet, so dass ich -im Fall der Eintragung einer Partnerschaft-keinen Anspruch auf Bafög mehr hätte? Grüße, Oya |
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Beitrag
#2
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Adiaphora ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 ![]() |
also meine frau bekommt elternunabhängiges bafög.
dem antrag haben wir (pflichtbewussten häschen) meine verdienstbescheinigungen beigelegt und vom sachberbeiter die auskunft erhalten, dass das unnötig war, weil lp's für den baföganspruch uninteressant seien. dafür spricht auch, dass die formulare um kein kästchen für lp's erweitert worden sind. p.s.: für die krankenkassen ist die eingetragene lebenspartnerschaft übrigens hinreichende vorraussetzung, die lebensparnerin während ihrer ausbildung kostenfrei als familienversicherte mitzuversichern, sofern sie über kein eigenes einkommen über 345 euro verfügt. Der Beitrag wurde von DerTagAmMeer bearbeitet: 27.Mar.2005 - 16:32 |
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