lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

> Katzenhaltung und Mietvertrag, Gelten Katzen juristisch als Kleintiere?
AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 18:42
Beitrag #1


mein eigner titel! :)
************

Gruppe: Members
Beiträge: 4.832
Userin seit: 31.10.2004
Userinnen-Nr.: 693



Alsoooooooo ich habe mal eine juristische Frage:

kurze Vorgeschichte:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Habe nun eine perfekte gefunden, die auch meiner Katze Auslauf gewährt :rolleyes: . Ich habe bisher nur einen Mustermietvertrag mitbekommen. Morgen entscheidet sich, ob ich die "Auserwählte" bin. In diesem Vertrag steht:

"Tierhaltungsverbot:

Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Ich habe mich nun etwas umgehört und dabei Folgendes herausgefunden:

1. AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823
Wenn es aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist, eine Katze zu halten, darf der Mieter dies, auch wenn die Katze kein Kleintier darstellt.

2.Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die Haltung einer Katze sprechen könnten.


Nun meine Frage:

Soll ich den Vermieter vorher fragen, ob meine Katze erlaubt ist und damit das Risiko eingehen, die Wohnung nicht zu bekommen und weiter verzweifelt eine zu suchen, die meiner Katze Auslauf ermöglicht oder soll ich "so tun" als sei sie ein Kleintier? :gruebel:

Gibt es hier Juristinnen oder Betroffene, die sich damit auskennen?

Der Beitrag wurde von AveMaria bearbeitet: 30.Mar.2005 - 18:43
Go to the top of the page
 
+Quote Post
 
Start new topic
Antworten
rowan
Beitrag 30.Mar.2005 - 19:42
Beitrag #2


Gut durch
************

Gruppe: Validating
Beiträge: 1.369
Userin seit: 20.03.2005
Userinnen-Nr.: 1.385



das ist das neueste, was ich zu dem thema gefunden habe

Katzen-Verbot im Mietvertrag ist wirksam

Die Klausel: "Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten", ist wirksam. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 155/04), teilt der Deutsche Mieterbund mit. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Haltung einer Katze zu geben. Dadurch werde der Mieter nicht unangemessen benachteiligt. In dem Fall hatten sich die Mieter im Mietvertrag selbst verpflichtet, weder Hunde noch Katzen zu halten. Vier Jahre später forderten sie vom Vermieter aber eine "Zustimmung zur Haltung einer sterilisierten, weiblichen Katze". Die neunjährige Tochter wünsche sich seit Jahren nicht sehnlicher. Das Tierverbot benachteilige sie als Mieter unangemessen und sei deshalb unwirksam.

Das Landgericht entschied jedoch: Der Wunsch der Tochter gehöre nicht zu den extremen Ausnahmefällen, die über "Treu und Glauben" geregelt werden müssen. Gemeint seien damit Fälle, in denen - wie etwa bei einem Blindenhund - das Interesse des Mieters an der Tierhaltung das Interesse des Vermieters bei weitem übersteigt.

(Berliner Morgenpost, 30. März 2005)

meine vorletzte information war, das katzenhaltung nicht verboten werden darf, gesetzlich festgelegt. aber anscheinend hat die gesetzgebung sehr viel spielraum

:was:



Go to the top of the page
 
+Quote Post

Beiträge in diesem Thread


Reply to this topicStart new topic
2 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.11.2025 - 18:12