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> Katzenhaltung und Mietvertrag, Gelten Katzen juristisch als Kleintiere?
AveMaria
Beitrag 30.Mar.2005 - 18:42
Beitrag #1


mein eigner titel! :)
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Alsoooooooo ich habe mal eine juristische Frage:

kurze Vorgeschichte:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Habe nun eine perfekte gefunden, die auch meiner Katze Auslauf gewährt :rolleyes: . Ich habe bisher nur einen Mustermietvertrag mitbekommen. Morgen entscheidet sich, ob ich die "Auserwählte" bin. In diesem Vertrag steht:

"Tierhaltungsverbot:

Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Ich habe mich nun etwas umgehört und dabei Folgendes herausgefunden:

1. AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823
Wenn es aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist, eine Katze zu halten, darf der Mieter dies, auch wenn die Katze kein Kleintier darstellt.

2.Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die Haltung einer Katze sprechen könnten.


Nun meine Frage:

Soll ich den Vermieter vorher fragen, ob meine Katze erlaubt ist und damit das Risiko eingehen, die Wohnung nicht zu bekommen und weiter verzweifelt eine zu suchen, die meiner Katze Auslauf ermöglicht oder soll ich "so tun" als sei sie ein Kleintier? :gruebel:

Gibt es hier Juristinnen oder Betroffene, die sich damit auskennen?

Der Beitrag wurde von AveMaria bearbeitet: 30.Mar.2005 - 18:43
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rowan
Beitrag 30.Mar.2005 - 21:38
Beitrag #2


Gut durch
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also meine persönliche meinung, wenn es nicht im mietvertrag verankert ist, dann ist tierhaltung erlaubt. es gibt ja keine klausel, die dieses verbietet.
ich würde mich an den mieterschutzbund wenden, dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite.
und dann ist natürlich noch zu überlegen, wie das verhältnis zum vermieter ist. wenn du bei einer grossen gesellschaft bist, die über hunderte oder gar mehr wohnungen verfügt, dann hast du weniger zu befürchten als wenn du einen privatvermieter hast, der womöglich in der nachbarschaft oder gar im selben haus wohnt. wenn die chance besteht, dass der vermieter nichts von der katze erfährt würde ich es drauf ankommen lassen. wenn dem nicht so ist würde ich mich sehr gut mit erkundigen und im zweifelsfall auch mit dem vermieter reden. was bringt es, wenn der vermieter in der nähe wohnt und man nur noch probleme hat? dann nutzt die schönste wohnung nichts, die wohnqualität leidet einfach.
ist irgendwie ein grenzfall. die klausel, die speziell katzen und hunde ausschliesst hast du nicht, kleintiere dürfen nicht verboten werden. ja, mir fällt echt nur mieterschutzbund ein sofern du hier keine aussagekräftigeren antworten bekommst. :gruebel:
lg, rowan

ps: es gibt foren für juristische fragen, vielleicht ja auch speziell was mietrecht anbelangt, vielleicht erfährst du dort mehr? oder hier in diesem grossen katzenforum http://www.katzen-links.de/katzenforum2/index.php vor der problematik standen bestimmt schon mehere dort. viel glück bei deiner entscheidungsfindung und recherche.
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