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> Verfassungsgerichtsurteil, Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte
Diana
Beitrag 05.Jul.2007 - 14:11
Beitrag #1


Gut durch
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Seit heute stehen die Nebentätigkeiten der Abgeordneten im Internet.
Nicht mit genauen Zahlen, sondern in drei Stufen. Wobei Stufe 3 bedeutet, dass der Mensch mindestens 7000€ im Monat dazuverdient.
Der Blick auf die Seite des Abgeordneten Friedrich Merz (einer der Kläger) lässt erahnen, welche Summen da fließen. Klick
Grob überschlagen, verdient der Herr jeden Monat mindestens 56.000€ "nebenbei".

edit: Das ist mir auch noch nie passiert – mitten im Tippen auf den "posten"-Knopf gelatscht :wacko:
Und im Titel ist auch ein Tippfehler – waaaaaah!


Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 05.Jul.2007 - 21:06
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Diana
Beitrag 05.Jul.2007 - 17:06
Beitrag #2


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QUOTE (www.bundestag.de)
Es werden drei Einkommensstufen ausgewiesen. Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet.

Okay, monatlich ist die Zahl wohl nicht zu nehmen, dann stünde noch etwas dabei.
Dennoch nicht zu verachten.

Wobei mich gar nicht so sehr der Sozialneid umtreibt, als vielmehr die Tatsache, dass man als Volksvertreter auf so vielen anderen Hochzeiten tanzen darf – wann hat der Herr denn noch Zeit für seine Abgeordneten-Tätigkeit? Jeder Arbeitgeber würde seinem Angestellten einen Vogel zeigen.
Und außerdem scheint nach wie vor niemand etwas daran zu finden, wenn Abgeordnete aus der Lobby bezahlt werden. Das ist der eigentliche Skandal.
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