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> Verfassungsgerichtsurteil, Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte
Diana
Beitrag 05.Jul.2007 - 14:11
Beitrag #1


Gut durch
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Userinnen-Nr.: 633



Seit heute stehen die Nebentätigkeiten der Abgeordneten im Internet.
Nicht mit genauen Zahlen, sondern in drei Stufen. Wobei Stufe 3 bedeutet, dass der Mensch mindestens 7000€ im Monat dazuverdient.
Der Blick auf die Seite des Abgeordneten Friedrich Merz (einer der Kläger) lässt erahnen, welche Summen da fließen. Klick
Grob überschlagen, verdient der Herr jeden Monat mindestens 56.000€ "nebenbei".

edit: Das ist mir auch noch nie passiert – mitten im Tippen auf den "posten"-Knopf gelatscht :wacko:
Und im Titel ist auch ein Tippfehler – waaaaaah!


Der Beitrag wurde von regenbogen bearbeitet: 05.Jul.2007 - 21:06
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blue_moon
Beitrag 06.Jul.2007 - 10:02
Beitrag #2


strösen macht blau!
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Userinnen-Nr.: 12



ausserdem ist ein(e) abgeordnete® doch nur seinem gewissen verpflichtet. wie sich das zusammensetzt, ist ja im grundgesetz nicht weiter geregelt. entspricht also alles den vorschriften... :ph34r:
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